Die Rechtsabteilung von Booking.com steht unter erheblichem Druck. Nun wollen auch zwei niederländische Verbraucherschutzorganisationen gegen die Buchungsplattform vorgehen. Der Vorwurf: wettbewerbswidriges Verhalten und Verbrauchertäuschung, welche jahrelang zu überhöhten Hotelpreisen geführt haben sollen. Die Verbraucherschützer werfen Booking laut der belgischen Nachrichtenagentur Belga vor, Hotels daran gehindert zu haben, auf anderen Kanälen – etwa auf der eigenen Website – bessere Konditionen anzubieten, was dazu geführt hätte, dass Verbraucher europaweit zu viel gezahlt hätten. Die Bestpreisklauseln wurden 2021 vom Bundesgerichtshof für rechtswidrig erklärt, eine Entscheidung des EuGH stärkte diesem Urteil den Rücken.
Zudem werfen die Verbraucherschützer Booking vor, Nutzer mit irreführenden Methoden zu täuschen, etwa durch scheinbare Rabatte, unvollständige Preisangaben oder künstliche Verknappung („Nur noch 1 Zimmer verfügbar“). Solche „Dark Patterns“ sind laut EU- und niederländischem Recht unzulässig. Booking.com ist eine niederländische Tochtergesellschaft der US-amerikanischen Booking Holdings.
„Unsere Recherchen haben ergeben, dass Booking seit Januar 2013 gegen die Wettbewerbsregeln und das Verbraucherrecht verstoßen hat“, sagte Bert Heikens, Chef der Consumer Competition Claims Foundation (CCC). Niederländische Kunden hätten dadurch Hunderte Millionen Euro zu viel gezahlt. Gemeinsam mit der Consumers' Association ruft die CCC betroffene Verbraucher auf, sich der Klage gegen die US-Plattform anzuschließen.
Die Niederländer gehören zu einer Reihe von europäischen Akteuren, die derzeit gegen Booking vorgehen. Booking gehört weltweit zu den wichtigsten Vertriebskanälen für Hotels. Das Unternehmen verdient sein Geld mit Provisionen. In der Regel liegen diese zwischen 15 und 20 Prozent des Übernachtungspreises – unter anderem abhängig davon, wie prominent das jeweilige Hotel auf der Plattform beworben wird. Bereits im November 2024 hatten griechische Hoteliers Booking.com wegen Provisionsstreitigkeiten verklagt. Im April 2025 folgten Sammelklagen aus Spanien und Frankreich. In der Schweiz ordneten die Preisüberwacher Ende Mai an, dass Booking die Provisionssätze um ein Viertel senken muss. Booking kündigte Berufung an. Hotelverbände aus 25 Ländern rufen derzeit zur Beteiligung an einer europaweiten Sammelklage auf. Die Registrierung läuft noch bis Ende Juli.
Michael Buller, Chef des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR), bei dem Booking Mitglied ist, kritisiert, dass das Unternehmen mittlerweile von so vielen Seiten angegriffen werde. Booking sei deswegen so erfolgreich, weil es als einstiges Start-up Pionierarbeit geleistet habe und eine überzeugende Dienstleistung anbiete. „Die Mutigen werden ständig an den Pranger gestellt, weil sie angeblich zu groß und mächtig sind“, sagt er. Dabei stünde es jedem frei, ob er die Plattform nutze oder nicht. Der Hotelverband Deutschland (IHA) und andere Branchenvertreter argumentieren hingegen, dass es aufgrund von Bookings Marktmacht fast unmöglich sei, seine Zimmer nicht über die Plattform anzubieten, und das Unternehmen eine Gatekeeper-Rolle eingenommen habe.
Booking.com ließ über eine PR-Agentur mitteilen, dass man derzeit den Inhalt der Klageankündigung der niederländischen Verbraucherschützer prüfe und entsprechend reagieren werde. „Wir haben Preisparitätsklauseln in ganz Europa abgeschafft, sind jedoch der Ansicht, dass diese dazu beigetragen haben, Verbraucher überall Zugang zu guten Preisen zu verschaffen“, heißt es vonseiten des Unternehmens.
Anmerkung der Redaktion: Booking.com ist eine niederländische Tochtergesellschaft des US-Unternehmens Booking Holdings. Wir haben das im Text präzisiert und zudem um eine Stellungnahme von Booking.com ergänzt. (27.06.2025) In der ursprünglichen Version des Artikels hieß es zudem, der Europäische Gerichtshof habe Bestpreisklauseln 2024 für rechtswidrig erklärt. Tatsächlich hat er festgestellt, dass grundsätzlich alle Arten von Bestpreisklauseln dem Kartellverbot unterfallen, was dem Urteil des Bundesgerichtshofs den Rücken gestärkt hat. Wir haben die Formulierung angepasst. (02.07.2025)
