Verbraucherrecht:Wenn das Bezahlen auch noch bezahlt werden soll

Kreditkarte

Symbolbild

(Foto: picture alliance / Ole Spata/dpa)
  • Eine neue Richtlinie verbietet es Händlern, eine Gebühr für gängige Zahlungsmittel zu nehmen.
  • Ausgenommen sind Kreditkarten von Firmen oder in Deutschland unübliche Zahlungsmittel wie die Karten von American Express oder auch Paypal.
  • Mancherorts werden aber einfach weiter Gebühren berechnet.
  • Die Verbraucherzentrale prüft rechtliche Schritte.

Von Nils Wischmeyer

Wer bis vor wenigen Wochen seine Taxifahrt mit Kreditkarte zahlen wollte, musste oft draufzahlen. Je nachdem, in welcher Stadt der Gast ins Taxi stieg, schlugen die Taxifahrer einen bis eineinhalb Euro drauf, egal wie lange der Weg war.

Doch seit dem 13. Januar ist dieser Aufschlag in Deutschland nicht mehr erlaubt, er wurde per Gesetz verboten. Die Änderung geht auf eine neue Richtlinie der Europäischen Kommission zurück, die von der Bundesrepublik umgesetzt wurde: die Zahlungsdiensterichtlinie 2 (PSD2). Sie verbietet es Händlern, egal ob online oder offline, eine Gebühr für gängige Zahlungsmittel zu nehmen. Dazu zählen etwa Lastschrift und handelsübliche Kreditkarten von Visa bis Mastercard sowie die Girocard. Ausgenommen sind Kreditkarten von Firmen oder in Deutschland unübliche Zahlungsmittel wie die Karten von American Express oder auch Paypal.

"Das ist absolut perfide"

Wer jedoch in dieser Woche in Berlin oder Potsdam ins Taxi steigt und sich freut, mit seiner Karte gebührenfrei bezahlen zu können, muss feststellen: Der Aufschlag wird weiterhin berechnet. Hintergrund ist die bestehende Taxiverordnung, die der Berliner Senat bisher nicht geändert hat. Er hat den Taxifahrern gar schriftlich mitgeteilt, dass sie die Gebühren weiter eintreiben müssen. Für die Wettbewerbszentrale ein klarer Verstoß gegen geltendes Recht. "Das Gesetz steht in jedem Fall über der Verordnung und muss durchgesetzt werden", sagt Peter Breun-Goerke, Rechtsanwalt und Experte in der Wettbewerbszentrale. Man werde ein mögliches Verfahren prüfen. Ähnliches hört man aus dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Experte Frank-Christian Pauli sagt: "Es ist absolut klar, Europarecht bricht Landesrecht." Die Verbraucherzentrale prüfe zurzeit, ob man vor Gericht ziehe. Bis es so weit ist, wird es aber dauern. Bis dahin haben die Verbraucher erst mal das Nachsehen.

Die Posse um die Berliner Taxigebühren ist aber längst kein Einzelfall. Bei der Wettbewerbszentrale häufen sich die Beschwerden über zusätzliche Gebühren in den vergangenen Tagen. Und auch der unabhängige Verbraucherratgeber Finanztip registriert laufend neue Vorwürfe gegen Unternehmen, die das neue EU-Gesetz "geschickt umgehen", berichtet Hermann Tenhagen, Chef von Finanztip.

Am häufigsten beschweren sich die Verbraucher über Online-Vergleichsportale für Flüge. Die haben sich einen raffinierten Trick einfallen lassen. Wer eine Reise von München nach Moskau buchen will, findet etwa bei fluege.de schnell Hin- und Rückflug für 155 Euro. Der Preis aber gilt nur, wenn der Verbraucher mit einer "fluege.de Mastercard Gold" bucht. Will er mit einer gängigen Karte buchen, steigt der Preis auf 195 Euro. Ein Unterschied von 40 Euro oder 25 Prozent. "Das ist absolut perfide", sagt Tenhagen von Finanztip. "So wird geltendes Recht umgangen."

"Komplett absurd"

Anderer Anbieter, gleiche Reise, gleiches Problem: Bei Opodo kostet eine zufällig ausgewählte Reise von München nach Moskau 246 Euro. Klickt der Verbraucher sich bis zum Ende durch und will bezahlen, muss er feststellen, dass das Angebot nur gilt, wenn er eine Kreditkarte von Visa Entropay besitzt. Sonst zahlt er 34 Euro und damit 13 Prozent mehr.

Ist das ein zusätzliches Entgelt? Keineswegs, argumentieren die Anbieter schon auf der Webseite. Alle Bezahlarten seien kostenlos. Die günstigeren Angebote für die eigene Mastercard oder etwa Visa Entropay seien lediglich Rabatte.

Eine Argumentation, die Experte Pauli von der Verbraucherzentrale Bundesverband mehr als fraglich findet. "Wenn der Kunde in jedem Shop eine andere Karte für den richtigen Preis braucht, ist das doch komplett absurd", sagt er.

Breun-Goerke von der Wettbewerbszentrale sieht das genauso. Entweder die Preisdarstellung auf den Internetseiten sei nicht rechtens oder die Entgeltberechnung problematisch, so der Experte. "Wir müssen das im Einzelfall prüfen und werden gegebenenfalls ein Verfahren einleiten", sagt er. Bis dahin sind vor der Kasse alle gleich - und manche eben gleicher.

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