Verbraucher:Zusatzversicherungen für Kassenpatienten: Nutzen gut abwägen

Mainz (dpa/tmn) - Für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Behandlung beim Heilpraktiker müssen Kassenpatienten häufig extra zahlen. Das gilt auch bei Zahnersatz oder Brillen. Eine passende Zusatzversicherung kann solche Kosten senken.

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Mainz (dpa/tmn) - Für ein Einzelzimmer im Krankenhaus oder eine Behandlung beim Heilpraktiker müssen Kassenpatienten häufig extra zahlen. Das gilt auch bei Zahnersatz oder Brillen. Eine passende Zusatzversicherung kann solche Kosten senken.

Doch lohnt sich so eine Versicherung überhaupt? Die Antwort: in manchen Fällen schon. "Für hauptberuflich Selbstständige und Besserverdiener ist in der Regel eine Krankentagegeldversicherung anzuraten", erklärt zum Beispiel Julika Unger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz.

Zwar müssen sich gesetzlich versicherte Beschäftigte bei längerer Krankschreibung zwar zunächst keine Sorgen machen. In den ersten sechs Wochen bekommen sie in der Regel weiter ihr Gehalt. Danach springt die Krankenkasse ein und zahlt Krankengeld. Das fällt jedoch niedriger aus als das Gehalt. Hier hilft eine Krankentagegeldpolice.

Dominik Heck vom Verband der Privaten Krankenversicherung gibt zu bedenken: "Bei Personen, deren Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ist das ausgezahlte Krankengeld im Verhältnis niedriger." Denn laut Gesetz darf das Krankengeld insgesamt den monatlichen Nettoverdienst nicht übersteigen.

Zudem sollten gesetzlich Krankenversicherte vor Reisen eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen. Das gelte auch bei Reisen innerhalb der EU. "Denn die gesetzlichen Krankenkassen zahlen beispielsweise nicht für Rücktransporte oder private Leistungen", ergänzt Heck.

"Alle anderen Zusatzversicherungen sind im Prinzip Luxus", sagt Unger. In der Regel sei es wichtiger, andere Risiken wie die Haftpflicht oder Berufsunfähigkeit abzusichern. Darum sollten Verbraucher bei Zusatzversicherungen immer Kosten und Nutzen abwägen.

Ist zum Beispiel eine Zusatzversicherung nötig, die dem Patienten erlaubt, den behandelnden Arzt auszuwählen? Lohnt es sich wirklich, wenn die neue Sehhilfe über eine Zusatzversicherung abgerechnet wird?

Bei der Beantwortung sollten sich Verbraucher immer fragen, ob sie die Kosten nicht selbst ansparen können. Ist die Leistung tatsächlich von Nutzen und wird sie auch in Anspruch genommen, kann sich eine Zusatzversicherung lohnen. "Viele Versicherungen bieten inzwischen sehr gute Tarife und Absicherungen", sagt Aylin Pratsch, Fachanwältin für Versicherungsrecht in München.

Wichtig deshalb: verschiedene Angebote einholen und vergleichen. "Allgemein ist darauf zu achten, welche Leistungen und bis zu welcher Höhe sie erstattungsfähig sind", sagt Unger. Verbraucher sollten sich auch die Versicherungs- und Tarifbedingungen ansehen.

Viele gesetzliche Krankenkassen kooperieren mit privaten Zusatzversicherern, die häufig mit speziellen Konditionen und Versicherungspaketen werben. Auch diese sollte man mit anderen Angeboten vergleichen, rät Pratsch. Das gelte besonders bei Versicherungspaketen.

Wer sich zum Beispiel auf ein Zusatzversicherungspaket einlässt, das Heilpraktiker-Behandlungen beinhaltet, aber diese gar nicht nutzt, zahlt eventuell drauf. Brillenzusatzversicherungen können ebenfalls überflüssig sein, wenn man nur alle paar Jahre eine neue Brille benötigt.

Das Kleingedruckte sollten Verbraucher nicht außer Acht lassen: "So sind Kinder nicht in jeder Zusatzversicherung mitversichert", sagt Pratsch. Außerdem arbeiten viele Zusatzversicherungen mit Wartezeiten von bis zu zwölf Monaten. Zudem sind Leistungen anfangs oft beschränkt oder nach Laufzeit des Versicherungsvertrags gestaffelt.

Insbesondere bei Zahnzusatzversicherungen sollten Verbraucher auf eventuelle Lücken im Versicherungsschutz achten, rät Fachanwältin Pratsch. Dem Versicherten sollte bewusst sein, wann er selbst einen Teil der Behandlungskosten tragen muss.

Wer seinen Zusatzvertrag wieder loswerden möchte, kann ihn kündigen. Wichtig hierbei: Oftmals wird eine Mindestvertragslaufzeit bis zu drei Jahren vereinbart.

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