Verbraucher:Von Zahlungsaufforderungen nicht verunsichern lassen

Mainz (dpa/tmn) - Es gibt Post, über die sich niemand freut. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen gehören dazu. Manchmal sind die Ansprüche allerdings gar nicht berechtigt. Den Brief einfach zu ignorieren, ist dann trotzdem die falsche Strategie.

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Mainz (dpa/tmn) - Es gibt Post, über die sich niemand freut. Zahlungsaufforderungen von Inkassounternehmen gehören dazu. Manchmal sind die Ansprüche allerdings gar nicht berechtigt. Den Brief einfach zu ignorieren, ist dann trotzdem die falsche Strategie.

Post von einem Inkassounternehmen löst oft große Verunsicherungen aus. Das gilt umso mehr, wenn der Empfänger gar nicht weiß, was der Grund für die genannte Geldforderung sein soll. Dabei ist es dann umso wichtiger, einen kühlen Kopf zu bewahren. Die erste Frage sollte lauten, ob der Absender ernstzunehmend oder möglicherweise ein Schwindler ist, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Skepsis ist zum Beispiel angebracht, wenn auf dem Schreiben gar keine Postanschrift des Absenders genannt ist, sondern möglicherweise nur ein Postfach.

Die nächste Frage lautet, ob das Inkassounternehmen in Deutschland registriert ist. "Das ist gesetzlich vorgeschrieben", sagt Gollner. Das Anschreiben selbst gibt dazu meistens keine Auskunft. Aber es gibt eine Möglichkeit, das herauszufinden: Ein amtliches Verzeichnis listet die zugelassenen Inkassounternehmen auf. Es ist im Internet öffentlich zugänglich und kann kostenlos genutzt werden.

Hat sich bestätigt, dass es sich um ein registriertes Unternehmen handelt, stellt sich die Frage, ob möglicherweise doch ein Vertrag zustande gekommen ist, durch den die Geldforderung berechtigt ist. Zum Teil passiere das am Telefon durch Werber, die Vertragsabschlüsse trickreich, aber meistens unwirksam unterschieben. Der Verbraucher glaubt, er gehe ein kostenloses Angebot ein und bekommt für die Leistung dennoch Zahlungsaufforderungen zugeschickt.

"Häufig sind allerdings auch Namensverwechslungen", erläutert Gollner. Das Inkassounternehmen hat nach der Postadresse eines Kunden gesucht, erhält dann von einer Auskunftei oder einem Einwohnermeldeamt aber die Adresse eines anderen Verbrauchers mit gleichem Namen - also eine falsche Adresse.

In beiden Fällen sollte die Zahlungsaufforderung nicht einfach ignoriert werden. Gollner empfiehlt, sich sofort schriftlich und per Einschreiben an das Inkasso-Unternehmen zu wenden. Dabei sollte klar werden, dass man die Forderungen nicht akzeptiert: "Dieser Forderung widerspreche ich sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach. Ich habe zu keiner Zeit mit Ihnen einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen und bin daher nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Ich fordere Sie auf, mir einen eventuellen, gültigen Vertragsabschluss und den genauen Zeitpunkt und die Annahme Ihres Angebotes durch mich schlüssig nachzuweisen", könnte eine passende Formulierung lauten.

"Rein vorsorglich fechte ich den angeblich abgeschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Außerdem widerrufe ich diesen Vertrag hilfsweise." Vorschläge für den Text wie diese gibt ein Musterbrief der Verbraucherzentrale-

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: