Berlin (dpa/tmn) - Bevor Unternehmen einen Kredit gewähren, Waren gegen Rechnung nach Hause liefern oder einen Smartphone-Vertrag vergeben, wollen sie meist wissen, mit wem sie es zu tun haben.
Auskunft über die Bonität ihrer Kunden bekommen sie in der Regel bei Wirtschaftsauskunfteien wie Schufa, Creditreform oder Bürgel. Die Unternehmen führen Verbraucherdaten zusammen. Die Informationen werden ihnen durch Unternehmen übermittelt, die mit Verbrauchern Verträge abgeschlossen haben. Auf dieser Grundlage wird die Bonität von Verbrauchern ermittelt und in einem sogenannten Score abgebildet.
Mit diesem Wert entscheiden Vertragspartner, ob sie den jeweiligen Kunden für kreditwürdig halten. „Wenn man einen schlechten Score bekommt, bekommt man Waren eventuell nur gegen Vorkasse oder Kredite nur noch mit schlechtem Zinsangebot“, erläutert Matthias Spielkamp, Mitbegründer der Nichtregierungsorganisation Algorithmwatch.
Scoring ermöglicht Unterscheidung von Kunden
Scoring wird als notwendig angesehen, weil es ermöglicht, säumige Zahler von den Kunden ohne Zahlungsstörungen zu unterscheiden und so das Wirtschaftsleben zu erleichtern. „Man soll nicht bei jeder Bestellung seine Gehaltsabrechnung beilegen müssen“, sagt Marit Hansen, Landesdatenschutzbeauftragte für Schleswig-Holstein.
Welche Daten erhoben werden, kann sich je nach Auskunftei unterscheiden. „Dabei werden nicht nur Daten verwendet, die die Unternehmen von ihren Geschäftspartnern durch automatisierte Meldesysteme übermittelt bekommen, sondern auch allgemein erhältliche Informationen“, so Spielkamp.
So gibt zum Beispiel die Schufa an, zu den bei ihr registrierten Personen Geburtsdatum, Geschlecht, Anzahl der im Geschäftsverkehr verwendeten Anschriften, Informationen über bisher aufgenommene Kredite und bisherige Zahlungsstörungen zu erheben. Dagegen werden keine Informationen zu Beruf oder Familienstand gespeichert.
Verbraucherschützer sehen Praxis kritisch
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen fließen in die Datenverarbeitung mancher Auskunfteien auch Merkmale wie Umzugshäufigkeit, Wohndauer und Wohnumfeld mit ein. Informationen zu Zahlungsrückständen dürfen nur unter Einhaltung enger datenschutzrechtliche Grenzen in den Bonitätsscore einfließen.
Das ist dies unter anderem nur zulässig, nachdem säumige Zahler zweimal schriftlich gemahnt worden sind und vier Wochen zwischen erster Mahnung und Weitergabe der Daten liegt. Betroffene müssen über die geplante Meldung unterrichtet worden sein.
Datenschutzrechtlich nicht in Ordnung ist das heimliche Auswerten von Daten aus sozialen Netzwerken, das sogenannte social scoring. „Wenn es allerdings doch passiert, kann man sich kaum wehren“, sagt Hansen. „Die bisherige Rechtsprechung ist nicht immer datenschutzfreundlich.“ Betroffene wissen häufig nicht, welche ihrer Daten benutzt werden und ob die herangezogenen Angaben korrekt sind.
Auch wie sich der Score im Einzelfall errechnet, wird von den Auskunfteien als Geschäftsgeheimnis behandelt. „Wenn die Bürger nicht überblicken können, welche Handlungen den Score beeinflussen, haben sie auch keine Möglichkeit, durch eigenes Verhalten ihre Bewertung zu verbessern“, gibt Spielkamp zu bedenken.
Probleme treten bei fehlerhaften Daten auf
Schwierigkeiten treten immer dann auf, wenn die Daten nicht korrekt sind oder wenn die erhobenen Daten falsch verknüpft werden. „Der nicht transparente Mechanismus ist schwer anzugreifen“, sagt Hansen.
Mitunter gebe es Probleme, wenn die Schulden am Ende doch noch beglichen werden, berichtet Spielkamp: „Der Ausgleich muss zwar auch gemeldet werden, aber es kann vorkommen, dass der Score dann trotzdem nicht berichtigt wird.“ Auch wenn Betroffenen ein Vertrag mit haltlosen Zahlungsaufforderungen untergeschoben wird, kann ein solch unberechtigter Vorgang bei Auskunfteien landen und in deren Bewertung zu einem schlechteren Score-Wert führen.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen empfiehlt daher, mindestens einmal im Jahr bei den Auskunfteien Informationen einzuholen, welche personenbezogenen Daten dort zu welchem Zweck gespeichert sind, woher diese stammen und an wen sie weitergegeben werden. Nachweislich falsche oder unzulässig gespeicherte Daten müssen die Auskunfteien berichtigen, löschen beziehungsweise sperren.
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