Verbraucher - Mainz:40 140,89 Euro im Fonds für Verbraucherrecht-Klagen

Mainz (dpa/lrs) - 40 140,89 Euro befanden sich Ende vergangenen Jahres in einem Prozesskostenfonds zum Verbraucherrecht, den die rheinland-pfälzische Landesregierung im Jahr 2013 eingerichtet hatte. Das geht aus der Antwort des Verbraucherschutzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Der ursprünglich mit 50 000 Euro ausgestattete Fonds soll es der Verbraucherzentrale ermöglichen, stellvertretend für Bürger gegen mutmaßliche Rechtsverstöße von Unternehmen - zum Beispiel im Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht - zu klagen. Mit dem Geld können Gerichts- und Anwaltskosten finanziert werden.

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Mainz (dpa/lrs) - 40 140,89 Euro befanden sich Ende vergangenen Jahres in einem Prozesskostenfonds zum Verbraucherrecht, den die rheinland-pfälzische Landesregierung im Jahr 2013 eingerichtet hatte. Das geht aus der Antwort des Verbraucherschutzministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Landtagsfraktion hervor. Der ursprünglich mit 50 000 Euro ausgestattete Fonds soll es der Verbraucherzentrale ermöglichen, stellvertretend für Bürger gegen mutmaßliche Rechtsverstöße von Unternehmen - zum Beispiel im Wettbewerbs- oder Verbraucherrecht - zu klagen. Mit dem Geld können Gerichts- und Anwaltskosten finanziert werden.

Wenn die Verbraucherzentrale Prozesse gewinnt oder durch Abmahnungen Einnahmen erhält, ist sie verpflichtet, die Einlage bis zur Höhe von 50 000 Euro wieder aufzufüllen. Bisher wurden laut Ministerium nur Unterlassungsklagen zum Wettbewerbsrecht aus dem Fonds bestritten. Die Klagen richteten sich vor allem gegen Elektromärkte, die Energiewerte bestimmter Elektrogerät unvollständig oder fehlerhaft angegeben hatten. Ende 2016 hatten sich 48 937,35 Euro in dem Fonds befunden.

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