Verbraucher - Hamburg:Rot-Grün für längeres Umtauschrecht in Deutschland

Deutschland
In einer Bauschubkarre transportiert ein Mann einen Fernseher zur Entsorgung ab. Foto: Arno Burgi/dpa-Zentralbild/dpa/Symbolbild/Archiv (Foto: dpa)

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Hamburg (dpa/lno) - Verbraucher sollen fehlerhafte Produkte nach dem Willen von Hamburgs rot-grüner Koalition auch nach Ablauf von zwei Jahren zum Kaufpreis umtauschen können. Einen entsprechenden Antrag zur Ausdehnung der Gewährleistungsfrist wollen die Regierungsfraktionen am Mittwoch in die Bürgerschaft einbringen. Dazu zähle auch, dass Verkäufer länger als bisher die Unversehrtheit der Ware nachweisen sollen, sofern sie einen Umtausch ablehnen. Der Senat wird in dem Antrag aufgefordert, sich im Bund für eine Änderung entsprechend der Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union einzusetzen, die ab 1. Januar 2022 europaweit gilt.

"Wenn die teure Waschmaschine nach drei Jahren nicht mehr funktioniert, ist das in den meisten Fällen eine Frage der Qualität", sagte die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Sarah Timmann, der Deutschen Presse-Agentur. Gleichwohl verfalle die Gewährleistungsfrist in Deutschland bislang schon nach zwei Jahren. "Die Warenverkaufsrichtlinie der Europäischen Union bietet jetzt die besondere Chance, den Haftungszeitraum des Verkäufers und die Frist zur Beweislastumkehr zu Gunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern deutlich auszuweiten."

Deutschland könnte damit zu Ländern wie Schweden oder den Niederlanden aufschließen, in denen die gesetzliche Gewährleistung über drei Jahre greife oder an die durchschnittliche Lebensdauer des Produkts gekoppelt sei, sagte Timmann: "Es ist jetzt an Hamburg sich dafür einzusetzen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland stärkere Rechte als bisher zugesprochen bekommen." Denn bislang bleibe der aktuelle Entwurf des Bundes hinter den Erwartungen zurück. "Wir erwarten, dass dieser Gesetzentwurf deutlich nachgebessert wird."

Die Verbraucherexpertin der Grünen-Fraktion, Lisa Kern, sagte: "Oft bemerkt man Mängel erst im Laufe der Zeit, daher ist es notwendig, die Zeitspanne der Reklamation zu erweitern." Gewährleistungsansprüche seien elementarer Bestandteil eines funktionierenden Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Oft sei es schwierig zu beweisen, dass ein Schaden an der Ware schon beim Kauf vorgelegen habe. "Bisher müssen Käuferinnen und Käufer in den ersten sechs Monaten nach Kauf nicht aktiv beweisen, dass ein Fehler bereits beim Erwerb bestand. Diese Frist wollen wir auf zwei Jahre ausgeweitet haben", betonte Kern.

© dpa-infocom, dpa:210221-99-528412/2

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