Der Satz, der wieder alles auf den Kopf stellen würde, ist der letzte auf der ersten Seite. Es sind nur wenige Worte, die ein ungeübtes Auge schnell überlesen kann. Doch dieser Satz könnte Millionen Menschen betreffen und Banken und Versicherern im Land hohe Einnahmen bescheren. Zumindest dann, wenn Politikerinnen und Politiker ihm folgen. Der Satz, kopiert aus einer Stellungnahme verschiedener Verbände zu einer anstehenden Regulierung, lautet: „Im Rahmen der Umsetzung der neu gefassten EU-VerbKrRL sollte daher die europarechtswidrige Regelung zur Wartefrist in § 7a Abs. 5 S. 1 und 2 VVG gestrichen werden.“
Übersetzt in einfache Worte: Banken und Versicherer wollen den Menschen beim Abschluss eines Kredits unbedingt eine sogenannte Restschuldversicherung verkaufen – und zwar direkt vor Ort und sofort.
Die Idee einer Restschuldversicherung ist im Grunde nicht schlecht. Sie schützt Verbraucher, wenn ein Kreditnehmer ausfallen sollte. Wird der Hauptverdiener plötzlich arbeitsunfähig oder stirbt, gilt der Kredit quasi als getilgt. Die Familie bleibt nicht auf einem unbezahlbaren Schuldenberg sitzen. Doch in der Praxis haben diese Versicherungen ihre Tücken, warnen Verbraucherschützer der Bundeszentrale Verbraucherschutz. Auch die NGO Finanzwende kritisiert das Produkt. „Restschuldversicherungen sind meist sehr teuer und machen für Verbraucher häufig keinen Sinn“, sagt etwa Moritz Czygan, der das Thema bei der Organisation betreut.
Der direkte Verkauf dieser Versicherungen war lange möglich und so beliebt, dass der Verband der Versicherer (DGV) allein 2022 mehr als vier Milliarden Euro an Prämienvolumen notierte. Doch seit Anfang des Jahres ist es Banken untersagt, den Leuten direkt zum Kredit auch eine Versicherung zu verkaufen und damit eine Provision zu kassieren. Stattdessen müssen sie mindestens sieben Tage zwischen beiden Abschlüssen verstreichen lassen. Verbraucherschützer lobten den Schritt der Ampelregierung überschwänglich und sprechen bis heute von einem „Gamechanger“.
Versicherer und Banken hingegen haben Sorge, dass ihnen ein Milliardenmarkt flöten geht. Deshalb kämpft die Finanzlobby zurzeit dafür, diese Wartefrist wieder aus der Welt zu schaffen, hat unter anderem die Stellungnahme mit dem entscheidenden Satz verfasst und kämpft aktuell in Berlin für eine Gesetzesänderung. Die Gelegenheit dafür sieht sie in der deutschen Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die dieser Tage diskutiert wird. Anfang des Monats gab es dazu eine Anhörung im Bundestag. Bei der forderte eine Vertreterin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), die Wartefrist abzuschaffen. Doch kommt sie damit durch? Und was würde das für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeuten?
Restschuldversicherungen sind ein Milliardengeschäft
Einen Anhaltspunkt dafür gibt ein Fall, über den die Süddeutsche Zeitung schon vor drei Jahren berichtet hat. Damals war es noch legal und üblich, Restschuldversicherungen direkt mit einem Kredit zu verkaufen. So geschah es Familie A. aus dem Norden von Deutschland. Bei ihr hatte es ursprünglich mit einem kleinen Kredit begonnen, damit Jürgen A. ein neues Auto kaufen konnte. Das alte war kaputt, und irgendwie musste der Takler zur Arbeit kommen. Busse fahren im Dorf von Familie A. nicht, also musste es eben ein Kredit von knapp 20 000 Euro sein. Den wollten sie eigentlich abstottern, doch dann überredete ihr Bankberater sie dazu, den ersten durch einen zweiten Vertrag abzulösen – und eine Restschuldversicherung wäre doch auch noch klasse.
Gebraucht haben sie die Versicherung nicht, dafür teuer bezahlt. Im Fall von Familie A. lag der Zinssatz ohne Kredit bei etwa sechs oder sieben Prozent, mit Restschuldversicherung waren es dann 19 Prozent, rechnete ihr Anwalt damals vor. Das zeigt, dass es ausgerechnet die Versicherung eine Schuldenspirale in Gang setzen kann, die dazu führt, dass Kunden wie Marina A. am Ende nicht mehr ans Telefon gehen. Weil die Bank anrufen könnte – und sie die Raten nicht parat hat.
Versicherer argumentieren mit Schutzlücken für Versicherte
Die Ampelregierung sah die Versicherungen offenbar auch kritisch und führte die Sieben-Tage-Frist ein. Seither muss zwischen dem Abschluss des Kreditvertrags und der Versicherung eine Woche liegen. Die Regel gilt seit Anfang des Jahres und ist nach Ansicht von Moritz Czygan von Finanzwende ein wichtiger Erfolg für den Verbraucherschutz. In der Vergangenheit sei bei Versicherungsnehmern oft der Eindruck entstanden, dass sie die Versicherung unbedingt benötigen. „Diese Drucksituation wurde abgeschafft“, sagt er. „Die Leute können sich nun in Ruhe Gedanken machen, ob sie eine solche Versicherung wirklich brauchen.“
Der Finanzlobby passt das offenbar nicht. Sie trommelt seit Wochen dafür, die Regel wieder abzuschaffen. Begründet wird das in einem gemeinsamen Papier von Versicherern und Automobilkonzernen beispielsweise damit, dass die Wartefrist europarechtswidrig sei und die Verbraucher eine Schutzlücke in Kauf nehmen müssten. Denn selbst wenn sie wollten, könnten sie ja für sieben Tage keine Versicherung aufnehmen. Auf Anfrage der SZ, wie häufig der Versicherungsfall in den ersten sieben Tage eintrete, schreibt der GDV, eine Teilerhebung habe ergeben, dass es sich um etwa 400 Fälle im Jahr handele, wobei das Problem mutmaßlich größer sei. Wie viele Versicherungsfälle es insgesamt gab, erklärte der GDV aber nicht. Ob die 400 Fälle viel oder wenig sind, lässt sich so nicht beurteilen.
Die Versicherer dürften sich allerdings nicht nur um den Schutz der Versicherten, sondern auch um ihr Milliardengeschäft sorgen. In Großbritannien, so schreiben sie, hätte eine ähnliche Regel den Markt einbrechen lassen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen sah zudem schon 2023 in der Wartefrist „faktisch ein Verkaufsverbot“, und der GDV verzeichnet laut einer Sprecherin „seit Einführung der siebentägigen Wartefrist am 1. Januar 2025 einen deutlichen Rückgang“ im Neugeschäft. Denn viele Kunden würden eine Versicherung nicht mehr abschließen, wenn dies erst eine Woche später möglich sei.
Doch warum sollten Verbraucher eine sinnvolle Versicherung nicht auch sieben Tage später kaufen? Das wollte die SZ vom GDV wie auch der Deutschen Kreditwirtschaft wissen, dem Lobbyverband der Banken. Als Begründung hieß es beim GDV, dass sich Kunden bei Abschluss einer solchen Versicherung mit den Risiken wie Tod oder Arbeitslosigkeit auseinandersetzen müssten, und: „Wenn der Kredit bereits abgeschlossen ist, gibt es für viele Kundinnen und Kunden keinen Anlass mehr, sich ein zweites Mal mit diesen Risiken zu befassen.“ Also würden sie auch keine Versicherung abschließen. Die Deutsche Kreditwirtschaft argumentiert ähnlich und schreibt auf Anfrage, der Kontext sei entscheidend: „Der Bedarf an einer Restschuldversicherung entsteht typischerweise im Moment eines Kreditabschlusses.“ Werde dies „künstlich“ entkoppelt, sinke die Abschlusswahrscheinlichkeit, weil der Anlass fehle. Deshalb plädieren auch die Banken-Lobbyisten für die Aufhebung der Frist.
Ob diese Argumentation von Versicherern und Banken in der Politik verfängt, wird sich in den kommenden Wochen zeigen. Im aktuellen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) findet sich noch keine Passage zur Neuregelung der Wartefrist. Das BMJV sieht im Gegensatz zu Versicherern und Banken keinen europarechtlichen Zwang, das Thema Restschuldversicherung neu zu regeln, heißt es auf eine Anfrage der SZ. Was nicht heißt, dass eine entsprechende Passage nicht noch während der Beratungen im Bundestag ihren Weg in den Entwurf finden kann. Wann der im Plenum zur Abstimmung gestellt wird, ist noch unklar. Viel Zeit bleibt nicht mehr. Bis zum 20. November verlangte die EU eigentlich die Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht.
Die Frist wird gerissen, aber viel länger wird man sie auch in Berlin nicht überschreiten wollen. Gut möglich also, dass die Versicherer und Banken mit ihrem Vorstoß am Ende scheitern. Moritz Czygan von Finanzwende würde das begrüßen: „Wenn es keine Änderungen gibt, ist das ein Sieg für die Verbraucher.“
