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Verbraucher - Düsseldorf:"Flugärger-App" hilft bei Verspätungen und Annullierungen

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Düsseldorf (dpa/lnw) - Eine neue kostenlose "Flugärger-App" soll Reisenden ab sofort helfen, mit wenigen Klicks ihre Ansprüche bei verspäteten oder annullierten Flügen durchzusetzen. Die von der Verbraucherzentrale NRW entwickelte Anwendungssoftware ist nach Angaben ihres Vorstands Wolfgang Schuldzinski mindestens bundesweit das einzige nicht-kommerzielle Angebot dieser Art. Bei der Vorstellung erklärte er am Montag im Düsseldorf gemeinsam mit NRW-Verbraucherministerin Ursula Heinen-Esser (CDU), was die App kann.

SERVICE:Die App prüft Entschädigungsansprüche und berechnet auch gleich die Höhe. Automatisch öffnet sich ein Mailprogramm mit einem Forderungstext an die zuständige Airline und allen notwendigen Angaben. Anders als bei kommerziellen Angeboten müssten die Verbraucher im Erfolgsfall keine Provisionen an Dritte zahlen, die sonst bis zu 40 Prozent der Entschädigungssumme ausmachen könnten, unterstrich Schuldzinski.

LEISTUNGSUMFANG: Mit der App können zunächst drei Problemfälle bearbeitet werden: Direktflug verspätet, Anschluss verspätet, Flug annulliert. Wer einen dieser Punkte anklickt, wird einfach durch das passende Menü geleitet. Die App enthält und prüft bislang automatisch alle Flugdaten von und nach Deutschland ab dem 1. Mai 2019.

HÖHERE GEWALT:Auch 14 Jahre nach Inkrafttreten der Fluggastrechte-Verordnung der EU beriefen sich viele Airlines bei Verspätungen oder Annullierungen in der Regel zunächst auf "höhere Gewalt", stellte Schuldzinski fest. Tatsächlich gelte das aber nur für außergewöhnliche Wetterereignisse, Vulkanausbrüche oder Streiks.

HILFE:Wer mit seinen Ansprüchen bei einer Fluggesellschaft abblitzt, hat noch mehrere Möglichkeiten, Unterstützung zu finden, etwa bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Nahverkehr in Berlin, der Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, der Verbraucherzentrale oder einem kostenpflichtigen Inkasso-Unternehmen. Eine erste Rechtsberatung bei der Verbraucherzentrale koste etwa 20 Euro, eine Rechtsvertretung circa 50 Euro, sagte Schuldzinski.

FALLZAHLEN: Eine im Mai veröffentlichte Studie eines Fluggastrechte-Portals für die "Wirtschaftswoche" habe errechnet, dass die Zahl der Betroffenen weiterhin sehr hoch sei, berichtete Heinen-Esser. Demnach hatten allein zwischen Januar und Ende März dieses Jahres rund 722 000 Flugreisende in Deutschland bundesweit unter Total-Ausfällen oder Verspätungen über drei Stunden zu leiden. Im gleichen Vorjahreszeitraum traf das demnach sogar auf gut 975 000 und 2017 auf rund 517 000 Passagiere zu.

ZAHLUNGSMORAL: "Bestimmte Billigflieger zahlen langsamer, schlechter, gar nicht oder lehnen eher pauschal ab", bilanzierte Schuldzinski. Dabei hätten Reisende bei kurzfristigen Annullierungen oder Verspätungen über drei Stunden Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 und 600 Euro - selbst, wenn das Ticket viel billiger war. "Wer für 13 Euro keinen seriösen Flug anbieten kann, muss damit rechnen", meinte er.

BEISPIEL:Bei einem Flug von Düsseldorf über München nach Danzig wurde der Verbraucherzentralenvorstand im Sommer gemeinsam mit seiner Frau selbst Opfer eines zwar billigen, letztlich aber arg verspäteten Anschlussflugs. Außer einem 10-Euro-Verzehr-Gutschein hatte die Mitarbeiterin der Airline nichts zu bieten. Sein Antrag auf Entschädigung wurde abgelehnt. Dabei habe sich das Unternehmen unter anderem auf Personalmangel und allgemein schwierige Umstände in der Luftfahrtinduustrie berufen, schilderte Schuldzinski. Jetzt hat er über die neue App die Schlichtungsstelle eingeschaltet. Ein "Fristenwecker" in der Software sorgt dafür, dass solche Optionen rechtzeitig eingeleitet werden.

FINANZIERUNG: Die Entwicklung der App wurde mit 250 000 Euro vom Land NRW finanziert. Den Auftrag hatte der Landtag dem Verbraucherministerium vor einem Jahr erteilt.

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