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Verbraucher:Diese Änderungen gibt es für Verbraucher im Oktober

Berlin (dpa) - Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt werden. Und Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher vom kommenden Monat an umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Im Oktober treten wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft.

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Berlin (dpa) - Kinder sollen künftig besser vor giftigen Schwermetallen in Spielzeugen geschützt werden. Und Geldinstitute und Versicherungen müssen Verbraucher vom kommenden Monat an umfassender über ihre Dienstleistungen und Produkte informieren. Im Oktober treten wieder eine Reihe gesetzlicher Änderungen in Kraft.

Mehr Transparenz bei Versicherungsprodukten

Versicherer müssen vom 1. Oktober an schärfere Regeln beim Versicherungsvertrieb (IDD-Richtlinie) beachten. Bei den jährlichen Standmitteilungen von Lebensversicherungen sind genauere Informationen erforderlich. Zwischen Versicherungsvermittlung auf Provisionsbasis und unabhängiger Honorarberatung ist klar zu trennen. Provisionen sollen dem Versicherungskonto der Kunden gutgeschrieben werden. Zudem muss darauf hingewiesen werden, dass Kredite auch ohne Restschuldversicherung abgeschlossen werden können.

In den vergangenen Jahren nahmen Klagen zu, dass Verbrauchern wegen schlechter Beratung beim Vertrieb von Versicherungen großer Schaden entstanden sei.

Niedrigere Grenzwerte für Blei in Spielzeug:

Für die Freisetzung von Blei aus Spielzeug hat die EU vom 28. Oktober an deutlich strengere Grenzwerte festgesetzt. So dürfen sich aus Kreide statt bisher 13,5 Milligramm nur noch zwei Milligramm Blei pro Kilogramm lösen. Flüssiges Material, zum Beispiel Fingerfarben, darf nur noch 0,5 statt bisher 3,4 Milligramm pro Kilogramm Blei abgeben.

Mehr Klarheit bei Kosten für Zahlungskonten

Vom 31. Oktober an müssen Geldinstitute einheitlich und leicht verständlich über die Kosten ihrer Kontodienstleistungen informieren. Verbraucher in den EU-Mitgliedsstaaten erhalten zudem einen kostenlosen Zugang zu mindestens einer zertifizierten Vergleichswebseite.

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