Verbraucher:Amt kann Hartz-IV-Empfänger nicht vorzeitig in Rente schicken

Dresden (dpa/tmn) - In der Regel muss ein Hartz IV-Empfänger der Aufforderung des Jobcenters Folge leisten, vorzeitig Rente zu beantragen. Die Aufforderung gilt aber nicht, wenn die zu erwartende Rentenhöhe zuvor nicht ermittelt wurde.

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Dresden (dpa/tmn) - In der Regel muss ein Hartz IV-Empfänger der Aufforderung des Jobcenters Folge leisten, vorzeitig Rente zu beantragen. Die Aufforderung gilt aber nicht, wenn die zu erwartende Rentenhöhe zuvor nicht ermittelt wurde.

Vorzeitig in Altersrente? Dieser Aufforderung durch das Jobcenter müssen Hartz IV-Empfänger nicht unbedingt nachkommen. Das entschied zumindest das Sozialgericht Dresden (Az.: S 28 AS 567/14 ER), wie die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

Der Fall: Eine 64-jährige Hartz-IV-Empfängerin wurde von dem Jobcenter Dresden aufgefordert, einen Rentenantrag bei der Deutschen Rentenversicherung zu stellen. Die Frau müsse dies tun, obwohl sie aufgrund der vorzeitigen Altersrente Abschläge in Kauf nehmen müsse. Es seien keine Gründe ersichtlich, die gegen die Beantragung der Leistungen sprächen. Die Frau wollte das aber nicht akzeptieren.

Das Urteil: Vor Gericht hatte sie auch Erfolg. Nach Auffassung des Sozialgerichts könne das Jobcenter eine vorzeitige Inanspruchnahme von Altersrente nur dann verlangen, wenn es eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen habe. Das sei aber nicht der Fall, wenn es die konkrete Rentenhöhe nicht ermittelt habe. Denn nur, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse bekannt seien, in denen der Rentner dann lebe, könne man beurteilen, ob dem Betroffenen ein vorgezogener und damit gekürzter Rentenbezug zuzumuten sei.

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