Vattenfall:Atomausstieg bringt weiteres Milliardenrisiko

Kernkraftwerk Krümmel

Das Atomkraftwerk Krümmel südöstlich von Hamburg ist bereits 2011 vom Netz gegangen. Der Energiekonzern Vattenfall fordert Schadenersatz.

(Foto: Daniel Reinhardt/picture alliance/dpa)
  • Der schwedische Energiekonzern Vattenfall klagt vor dem Schiedsgericht in Washington auf 4,4 Milliarden Euro Schadenersatz für die Stilllegung mehrerer Kernkraftwerke.
  • Besonders kritisch ist der Fall des Meilers Krümmel.
  • Das Bundesverfassungsgericht hatte den Kraftwerkbetreibern Entschädigungsansprüche zugesagt.

Von Michael Bauchmüller und Claus Hulverscheidt, Berlin/New York

Es ist ein Urteil, das auch dem Sieger noch viel Ärger einbringen könnte - jedenfalls dann, wenn er tatsächlich Vattenfall heißen sollte. Irgendwann dieser Tage wird ein Schiedsgericht in Washington darüber entscheiden, ob es der Klage des staatlichen schwedischen Energieriesen stattgibt und die Bundesrepublik Deutschland wegen grober Patzer beim Atomausstieg zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet. 4,4 Milliarden Euro verlangt der Konzern nach SZ-Informationen, bisher war von 4,7 Milliarden die Rede gewesen.

Folgen die Richter dem Antrag, freut sich die Firmenspitze in Stockholm. Auf die Presseabteilung hingegen käme eine Lawine an Arbeit zu, denn in Berlin würde wohl umgehend das Wehklagen über den bösen ausländischen Atomkonzern beginnen, der sich dank dubioser juristischer Helfer über die Beschlüsse demokratisch gewählter Politiker hinweggesetzt hat.

Das Gericht in Washington ist keine Justizattrappe

Konzern gegen Staat, Staat gegen Konzern - und das alles vor einem dieser gesichtslosen internationalen Schiedsgerichte: Es ist genau die Konstellation, die es aus Sicht vieler Globalisierungskritiker gar nicht geben sollte und deren bloße Existenz dazu beitrug, dass die Verhandlungen über den geplanten europäisch-amerikanischen Freihandelsvertrag TTIP am Ende versandeten.

Doch wie so oft sind die Dinge auch im Fall ARB/12/12 komplizierter. Vattenfall etwa betont, dass man mitnichten gegen den Atomausstieg klage, sondern nur gegen dessen Umsetzung. Und das vermeintlich dubiose Gericht in Washington ist keine heimlich von der Wirtschaft bezahlte Justizattrappe, sondern die bei der Weltbank angesiedelte Schiedsstelle ICSID, die eigens für Streitfälle zwischen Regierungen und ausländischen Firmen geschaffen wurde. Auch die Bundesregierung hat ihre Einrichtung mitgetragen - zum Schutz deutscher Investoren.

"Vattenfall verlangt Kompensation für die eigenen Fehler"

Wo also liegt das Problem? Mit dem rot-grünen Atomausstieg bekamen alle deutschen Kernkraftwerke im Jahr 2002 sogenannte Reststrommengen zugeteilt. Sie billigten jeder Anlage rechnerisch 32 Betriebsjahre zu, durften aber auch verkauft werden und waren entsprechend Milliarden wert.

Nachdem die schwarz-gelbe Bundesregierung die Laufzeiten 2010 zwischenzeitlich verlängert hatte, drehte sie 2011 nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima erneut bei: Gleich acht der damals 17 deutschen Atomkraftwerke verloren noch im selben Jahr ihre Betriebserlaubnis, darunter auch die Vattenfall-Meiler Brunsbüttel und Krümmel. Beide standen zu dem Zeitpunkt nach Pannen bereits still. "Berüchtigt" für ihre Probleme seien die Anlagen gewesen, erklärten die Anwälte der Bundesregierung bei ihren Plädoyers in Washington. "Vattenfall verlangt Kompensation für die eigenen Fehler."

Vor allem der Fall Krümmel aber ist heikel. Der Reaktor war der jüngste der acht stillgelegten Meiler, hatte also noch große Reststrommengen. Zugleich wurden erstmals Enddaten für alle Anlagen festgelegt, nach 2022 dürfen demnach in Deutschland keine Kernkraftwerke mehr betrieben werden. Die Reststrommengen der Schweden lassen sich also nicht mehr so einfach gegen Bares auf Anlagen von Eon, RWE oder EnBW übertragen. Im schlimmsten Fall werden sie sich als schlicht wertlos erweisen - aus Sicht von Vattenfall ein Fall milliardenschwerer Enteignung.

Ein Beschluss im Fall Vattenfall soll im März fallen

Zum Verfahren selbst will sich der Konzern nicht äußern, wichtig aber ist ihm: "Wir haben immer betont, die Entscheidung zum beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie in Deutschland zu respektieren, gleichzeitig aber auch darauf hingewiesen, dass wir durch diese Entscheidung wirtschaftlich erheblich geschädigt und anderen Unternehmen gegenüber deutlich benachteiligt wurden." Dafür, so Vattenfall, müsse es einen Ausgleich geben. Die schwedische Regierung etwa habe die deutschen Miteigentümer des Kraftwerks Barsebäck entschädigt, als sie 1997 aus politischen Gründen eine vorzeitige Stilllegung des Meilers anordnete - ein Umstand, auf den die Vattenfall-Anwälte auch im ICSID-Saal ein ums andere Mal hinwiesen.

Für März hat die Schiedsstelle zu einer erneuten Beratung geladen, dann wird auch ein Beschluss fallen. Das Gericht hat wohl intern angedeutet, dass die Entscheidung endgültig sein soll. Sicher aber ist das nicht: Tauchen neue Fragen auf, kann sich das Verfahren weiter in die Länge ziehen.

Für die neue Bundesregierung wird der Streitfall einer der ersten Eil-Aufträge

Dabei wird auch in Berlin ein Ende des Rechtsstreits sehnlich erwartet. Denn Ende 2016 hatte auch das Bundesverfassungsgericht über das Atomgesetz von 2011 geurteilt - mit besonderer Würdigung der Causa Krümmel.

Die Richter entschieden, dass der Ausstieg aus der Kernkraft prinzipiell mit dem Grundgesetz vereinbar war - dass der Staat Firmen aber für wertlos gewordene Reststrommengen entschädigen muss. Wie er das macht, ob in bar, über verlängerte Laufzeiten oder eine Übertragung der Reststrommengen auf andere Anlagen, das ließen die Richter offen. Industrienahe Kreise wollen aus dem Karlsruher Urteil errechnet haben, dass der Bund allein Vattenfall etwa zwei Milliarden Euro überweisen müsste. Allerdings hat der Konzern keine Handhabe, das Geld einzutreiben.

Was die Verfassungsrichter nicht offen ließen, ist der Zeitpunkt der Entschädigung: Bis Ende Juni dieses Jahres muss die Sache geregelt sein. Ob und in welcher Höhe Vattenfall in Washington Schadenersatz zugesprochen wird, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Für eine neue Bundesregierung wird das einer der ersten Eil-Aufträge. Viel Zeit ist schon jetzt nicht mehr.

Nach Meinung mancher Fachleute hätte das Karlsruher Urteil beiden Seiten die Möglichkeit geboten, auch ihre Auseinandersetzung in Washington einigermaßen geräuschlos zu beenden. Nicht selten enden die Verfahren vor dem Schiedsgericht mit einem Vergleich. Diesmal aber lassen es beide Seiten darauf ankommen. Für den Bund geht es dabei ums Prinzip - zudem macht sich ein Vergleich in Atomsachen nicht gut. Das Schicksal von Krümmel ist derweil so oder so besiegelt: Der Rückbau des Meilers soll spätestens 2020 beginnen.

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