Süddeutsche Zeitung

Vaping:E-Zigarette darf nicht mit "Genuss ohne Reue" beworben werden

Niko Liquids verliert vor Gericht gegen die Wettbewerbszentrale. Immer wieder verklagt die Organisation Hersteller.

Von Sibylle Haas

Die Wettbewerbszentrale kann zufrieden sein. Sie hat sich mit ihrer Klage gegen die E-Zigaretten-Firma Niko Liquids durchgesetzt: Das Unternehmen aus Essen darf bestimmte Werbeaussagen nicht mehr verwenden, entschied das Landgericht Essen am Freitag. Die Firma hatte mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" und "apothekenreine Premium Liquids" geworben. Damit ist jetzt Schluss.

Denn "Genuss ohne Reue" ist, so die Richter, eine gesundheitsbezogene Angabe, die suggeriere, dass die Liquids unbedenklich seien. Auch der Werbespruch "apothekenreine Premium Liquids" dürfe nicht mehr verwendet werden, weil es für "apothekenrein" keine eindeutige Definition gebe, sagte ein Gerichtssprecher. Der Verbraucher wisse nicht, was damit gemeint sei. Außerdem seien bei Liquids bestimmte Inhaltsstoffe vorgeschrieben, die selbstverständlich rein sein müssten. Und Werbung mit Selbstverständlichkeiten sei in Deutschland untersagt.

Die Wettbewerbszentrale gilt als größte Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb in Deutschland. Sie hatte sich im konkreten Fall auf das Tabakerzeugnisgesetz berufen. Danach sind gesundheitsbezogene Aussagen und Werbung im Internet für Tabakerzeugnisse nicht erlaubt. Außerdem dürfe für Inhaltsstoffe nicht mit Aussagen geworben werden, die den Eindruck vermitteln, sie seien natürlich und naturrein. Dieser Auffassung folgte das Gericht.

Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist die Aussage "Genuss ohne Reue" per se irreführend, weil E-Zigaretten nach Einschätzung etwa des Deutschen Krebsforschungszentrums gesundheitlich nicht unbedenklich seien. Dagegen hatte das Unternehmen Niko Liquids zuvor die Ansicht vertreten, bei dem Slogan "Genuss ohne Reue" handele es sich um die Beschreibung eines Lifestyles. Am Freitag war Niko Liquids für eine Stellungnahme nicht erreichbar.

Die Wettbewerbszentrale ist auch in anderen Fällen gegen Werbung für E-Zigaretten vorgegangen, allein in den vergangenen zwei Jahren zwölf Mal. In den meisten Fällen habe es sich um gesundheitsbezogene Werbung gehandelt. In anderen Fällen seien die Verpackungen oder Geräte fehlerhaft gekennzeichnet gewesen, teilt die Zentrale mit.

Ende Mai hat die Organisation beim Landgericht Trier Klage gegen ein Unternehmen eingereicht, das mit dem Slogan warb "E-Zigaretten Leben Jetzt Umsteigen". Die Zentrale sieht darin einen irreführenden Hinweis darauf, dass der Genuss von E-Zigaretten unbedenklich sei, teilt sie dazu mit. Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.

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Quelle:
SZ vom 26.10.2019
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