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Utz Claassen klagt Ruhegeld ein:"Ein vorläufiger Sieg"

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Mit 46 Jahren ist der frühere EnBW-Chef Utz Claassen zwar längst nicht im Rentenalter. Dennoch hat er gute Chancen, sein Ruhegeld von insgesamt knapp sieben Millionen Euro gerichtlich durchzusetzen.

Es erscheint empörend, aber der frühere EnBW-Chef Utz Claassen hat gute Chancen, sich im Streit um seine Pensionszahlungen durchzusetzen.

"Die Klage ist schlüssig begründet", sagte Angela Jaeger, Vorsitzende Richterin beim Landgericht Karlsruhe, am Donnerstag in der Verhandlung. "Das ist für den Kläger ein vorläufiger Sieg." Das Gericht will sein Urteil am 1. Oktober verkünden.

Die Richterin legte den Beteiligten allerdings nahe, sich außergerichtlich zu einigen. Beide Seiten signalisierten daraufhin ihre Bereitschaft, in den kommenden Wochen einen Kompromiss zu vereinbaren.

Warnung der Richterin

Gleich zu Beginn der Verhandlung forderte Richterin Jaeger die Parteien auf, den "unklaren" Vertrag über die Übergangsbezüge zu konkretisieren. Sollte die Präzisierung ausbleiben, sei ein weiterer Prozess nötig. Das komme auch in der Öffentlichkeit "nicht gut an", warnte Jaeger.

Den Teilerfolg Claassens begründete die Kammer mit seinem Recht auf Auskunftsverweigerung über seine aktuelle Einkommenssituation. Der Manager habe "vollständig richtig reagiert", da der Vertrag mit seinem alten Arbeitgeber zu unklar sei. EnBW wollte von Claassen vor allem wissen, welche Einkünfte er aus einem Beraterjob beim US-Finanzinvestor Cerberus bezieht. Diese Einkünfte sollten auf sein Übergangsgeld von EnBW angerechnet werden.

Claassen hatte im Herbst 2007 nach vierjähriger Tätigkeit seinen Posten als EnBW-Chef niedergelegt und ausgehandelt, dass er 19 Jahre lang ein Ruhe- oder Übergangsgeld von knapp 400.000 Euro bis zu seinem 63. Lebensjahr erhalten soll. Insgesamt geht es um die Zahlung von rund sieben Millionen Euro bis 2026. Einkünfte sollten auf diese Apanage allerdings angerechnet werden.

Honorar aus freiberuflicher Tätigkeit

Nachdem publik geworden war, dass Claassen für Cerberus tätig ist, stellte EnBW die Übergangszahlungen zum Jahresbeginn 2009 ein. In der gerichtlichen Auseinandersetzung geht es nun darum, welche Art von Einkünften sich Claassen auf die vertraglich zugesicherten Ansprüche anrechnen lassen und in welchem Umfang er solche der EnBW offenlegen muss.

Claassen argumentiert, die Bezüge von Cerberus seien nicht von dem vertraglichen Vorbehalt berührt, weil es sich nicht - wie stipuliert - um "Gehalt, Tantiemen oder Ruhegehalt" handele, sondern um ein Honorar aus freiberuflicher Tätigkeit.

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