Utz Claassen gegen EnBW:Ausgezofft

Die außergerichtliche Einigung zwischen EnBW und Utz Claassen steht offenbar bevor. Beide hatten über dessen Ruhegeld von knapp sieben Millionen Euro gestritten.

Energie Baden-Württemberg (EnBW) und ihr ehemaliger Chef Utz Claassen sind kurz vor einer Einigung. "Wir haben uns getroffen und stehen vor einem guten Ergebnis. Es wird zu einer außergerichtlichen Einigung kommen", sagte Claassens Anwalt Klaus Menge den Stuttgarter Nachrichten. Die beiden Parteien streiten sich seit einem knappen Jahr über die Ruhegeldzahlungen an Claassen.

Bis November 2008 hatte der Energieversorger seinem früheren Chef die vertraglich vereinbarten 399.000 Euro im Jahr überwiesen. Aber dann wurde bekannt, dass Claassen den US-Finanzinvestor Cerberus berät. EnBW forderte Claassen auf, die Höhe seiner Einkünfte offen zu legen.

Der weigerte sich und EnBW stoppte im Dezember die Zahlungen - seitdem wird heftig gestritten. Vor allem über eine Frage: Ist Claassen verpflichtet, sich Beraterhonorare auf sein Ruhegeld anrechnen zu lassen oder nicht?

399.000 Euro bis zur Rente

Claassens Vertrag schreibt vor, dass er alle Drittbezüge offen legen muss, sein Ruhegeld kann ihm durch zusätzlichen Einkünfte gekürzt werden. EnBW möchte die Honorare des ehemaligen Chefs schriftlich dokumentiert sehen, denn es geht um viel Geld: 399.000 Euro bekommt Claassen bis zum Erreichen des 63. Lebensjahres von EnBW - heute ist er 46.

Das Landgericht Karlsruhe fällte bei der vergangenen Sitzung Anfang August kein Urteil, sondern forderte beide Seiten zu einer außergerichtlichen Lösung auf. Claassen-Anwalt Menge bestätigte gegenüber den Stuttgarter Nachrichten, man habe sich jetzt in Frankfurt getroffen.

"Wir haben in guter Atmosphäre verhandelt und werden bei Gericht beantragen, dass der Termin um einen Monat verschoben wird." Die Verschiebung soll offensichtlich dazu dienen, die angestrebte Lösung durch die EnBW-Aufsichtsgremien absegnen zu lassen.

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