USA vs. Wikileaks:So läuft das Auslieferungsverfahren gegen Julian Assange

Hearing to decide whether Assange should be extradited to U.S. in London

Ein Mann demonstriert gegen die Auslieferung Assanges. Diese käme "Kidnapping" gleich, steht auf dem Schild. Ihn nicht auszuweisen, wäre jedoch ein diplomatischer Affront Großbritanniens gegenüber den USA.

(Foto: Henry Nicholls/Reuters)

In London wird um die Auslieferung des Wikileaks-Gründers an die USA gerungen. Viele sehen in den Spionage-Vorwürfen einen Feldzug gegen die Pressefreiheit. Vor Gericht geht es auch um die Frage, für wen Wikileaks gefährlich war.

Von Alexander Mühlauer, London, und Jannis Brühl

Der Mann, der am Montagmorgen vor dem Central Criminal Court in London steht, hat seine Sense mitgebracht. Er trägt einen schwarzen Umhang mit Kapuze, sein Gesicht verbirgt er hinter einem Schleier. Die Plastiksense hält er in der linken Hand. Was er hier symbolisch zu Grabe trägt, steht auf dem Schild, das er dabei hat: "Ruhe in Frieden, britische Gerechtigkeit". Und darunter: "Wenn Julian ausgeliefert wird".

Julian - so nennen ihn alle, die sich vor dem Londoner Gericht Old Bailey versammelt haben. Gut 30 Frauen und Männer singen und klatschen für ihren Helden. Julian Assange, der wohl einflussreichste Enthüller der Welt, kämpft hier um nicht weniger als sein Leben - so sehen das seine Anhänger. Die USA fordern die Auslieferung des Wikileaks-Gründers. Stimmt das britische Gericht dem zu, droht ihm eine Anklage in 18 Punkten und bis zu 175 Jahre Haft.

In London erreicht der Feldzug der Vereinigten Staaten gegen Whistleblower und ihre Helfer seinen bisherigen Höhepunkt. Ein Feldzug, in dem auch die Grenzen der Pressefreiheit neu ausgelotet werden. Hier wird unter anderem verhandelt, was Journalisten künftig noch veröffentlichen können - ohne Angst vor einer Anklage in den Vereinigten Staaten haben zu müssen.

Laut einem Psychiater habe Assange Halluzinationen und Suizidgedanken

Die Liste der US-Vorwürfe ist mit Beginn der Anhörung noch einmal länger geworden. Assanges Verteidiger empörten sich darüber, dass sie zu wenig Zeit gehabt hätten, darauf zu reagieren. Im Kern geht es aber um zwei Anklagepunkte: Assange soll vor einem Jahrzehnt von der US-Soldatin Chelsea Manning vier Datenbanken erhalten haben, um sie zu veröffentlichen. 90 000 Berichte aus dem Afghanistan-Krieg. 400 000 aus dem Irak-Krieg. 250 000 Botschaftsdepeschen. 800 Berichte über Lagerinsassen in Guantánamo.

Assange soll Manning in einem Chat vergeblich geholfen haben, ein Passwort zu knacken, damit sie in den internen Systemen des US-Militärs noch weiter vordringen konnte. Für die USA ist das Spionage. Assanges Anwälte argumentieren hingegen, dass die Veröffentlichung der Unterlagen von der Pressefreiheit gedeckt sei - sie enthielten ja Hinweise auf Verbrechen des amerikanischen Staates, darunter die Entführung des Deutschen Khaled al-Masri durch die CIA. Auch dessen Aussage über seine Tortur wurde in London verlesen.

Zudem argumentieren die USA, Assange habe Dokumente ungeschwärzt veröffentlicht, ohne potenziell Gefährdete Helfer des US-Militärs unkenntlich zu machen. So habe er etwa Afghanen dem Vorwurf des Verrats ausgesetzt und zu Zielscheiben gemacht. Die Verteidigung argumentiert, Wikileaks habe selbst zunächst nur die geschwärzten Dokumente veröffentlicht. Deshalb werden diese Woche Journalisten wie der Neuseeländer Nicky Hager gehört, denen Assange Zugang zum Material gewährt hatte. Hager sagte aus, wie wichtig es Assange gewesen sei, womöglich Gefährdete unkenntlich zu machen. Die unredigierten Dokumente seien zuerst nur durch eine Indiskretion britischer Journalisten in Umlauf gekommen. Die hatten in einem Buch das Passwort zu den ungeschwärzten Depeschen des US-Außenministeriums veröffentlicht.

Zwei weitere Themen prägten das Verfahren diese Woche: Assanges Gesundheitszustand und die Transparenz des Verfahrens. Christian Mihr, der die Anhörung für die Organisation Reporter ohne Grenzen vor Ort beobachtet, sagt: "Assange macht einen schwachen Eindruck, psychisch sehr mitgenommen. Er ist in einem Glaskasten. Der ist jetzt immerhin nach oben offen und nicht abgesperrt." Nach Aussagen des Psychiaters Michael Kopelman ist Assange akut suizidgefährdet. Es gebe ein "hohes Risiko", dass der 49-Jährige sich das Leben nehmen wolle, sagte er am Dienstag vor Gericht. Er hatte Assange etwa 20-mal in Untersuchungshaft besucht. Der Wikileaks-Gründer habe Halluzinationen. Am Mittwoch stritt die Anklage mit einem weiteren Psychiater, der Assange ebenfalls untersucht hatte, ob dieser autistisch sei oder nicht.

Christian Mihr sagt, er habe Schwierigkeiten, dem Verfahren zu folgen. Für Presse und NGO gebe es zu wenige Plätze. Er müsse sich auf eine Besuchertribüne quetschen, von der aus er aber auch nur auf die Bildschirme sehen könne, die für die wenigen Journalisten in einem Nebenraum bereitstünden. Zudem seien jeden Morgen zwei der raren Plätze für mysteriöse "VIPs" reserviert, die nie auftauchten.

Selbst bei Schauprozessen in der Türkei sei der Zugang zum Verfahren einfacher

Wer dagegen am ersten Tag des Verfahrens kam, war ein Mitarbeiter der deutschen Botschaft in London. Das Auswärtige Amt beobachtete schon die Vor-Anhörungen im Januar. Das zeigen interne Vermerke der Botschaft, die das Portal FragdenStaat kürzlich veröffentlicht hat. Schon dem Diplomaten fiel demnach auf, wie schwierig die Prozessbeobachtung sei. Mihr sagt: "Es ist kein Schauprozess, aber ein politisches Verfahren. Es gibt eklatante Verletzungen der britischen rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Verpflichtungen. Allerdings war selbst bei Schauprozessen in der Türkei der Zugang zum Verfahren einfacher."

Ob die Anklage "politisch" ist oder Assange eher gewöhnliche Verbrechen begangen hat, ist eine wichtige juristische Frage. Politische Gefangene darf Großbritannien nämlich nicht ausliefern. Allerdings wäre ein Urteil gegen eine Auslieferung zugleich ein diplomatischer Affront Großbritanniens gegen den Verbündeten USA. Das Gericht in London muss entscheiden, ob die Straftaten auch in Großbritannien zu einem Strafprozess führen können.

Sollte das Gericht der Ausweisung von Assange zustimmen, hat er das Recht auf Einspruch. Er könnte vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Manche seiner Anhänger sehen diesen Plan aber mit gemischten Gefühlen, denn in der britischen Regierung gibt es eine starke Fraktion, die dafür plädiert, dass sich Großbritannien nach dem Brexit nichts mehr von dem Straßburger Gerichtshof vorschreiben lassen soll.

Zur SZ-Startseite

SZ PlusWikileaks-Gründer Assange
:Zimmer mit Einsicht

Fast sieben Jahre verbrachte Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London. Ein Ort, an dem er sich sicher fühlte, es aber wohl nicht war. Die Chronologie einer Ausspähung.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: