US-Gerichtsentscheid:Microsoft muss Ermittlern auch Daten aus Europa liefern

Ein Mann geht am Firmenzeichen von Microsoft in Peking vorbei. Der Internetkonzern muss US-Ermittlern auch Daten aus Europa liefern. (Foto: AFP)

Selbst wenn es um Server in Irland geht, muss Microsoft spuren: Ein US-Gericht hat entschieden, dass der Internetkonzern Ermittlern auch dann Daten herausgeben muss, wenn sie auf europäischen Servern liegen. Microsoft will den Entscheid anfechten.

  • Ein US-Bundesgericht hat entschieden, dass Internetkonzerne auch im Ausland gespeicherte Nutzerdaten herausgeben müssen, wenn es einen Durchsuchungsbeschluss gibt.
  • Die Beschwerde des Internetkonzerns Microsoft ist damit abgewiesen.
  • Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Microsoft will die Entscheidung anfechten.

US-Internetkonzerne können nach Auffassung eines Bundesgerichts in New York zur Herausgabe von im Ausland gespeicherten Nutzerdaten gezwungen werden. Richterin Loretta Preska wies am Donnerstag eine Beschwerde von Microsoft gegen einen Durchsuchungsbeschluss der US-Justizbehörden zurück, die auf irischen Servern liegende E-Mail-Daten auswerten wollen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Microsoft will die Entscheidung vor einem Berufungsgericht anfechten. "Wir werden umgehend Berufung einlegen und weiter dafür werben, dass E-Mails von Menschen in den USA und rund um die Welt einen starken Datenschutz verdienen", erklärte Microsoft-Chefjustiziar Brad Smith. Laut einem Bericht der New York Times soll auch die deutsche Bundesregierung Druck auf Microsoft ausgeübt haben, gegen das Urteil vorzugehen.

Der Speicherort der Daten sei nicht entscheidend

Unterstützung erhält der Softwaregigant von anderen US-Technologiefirmen wie Apple, die seit der Spähaffäre um den US-Geheimdienst NSA bemüht sind, die Sorgen ausländischer Nutzer über die Sicherheit ihrer Daten zu zerstreuen.

Microsoft wertet den fraglichen Durchsuchungsbeschluss für ein Serverzentrum in Dublin als null und nichtig, weil dieser den US-Behörden übermäßigen Zugriff auf private Daten ermöglichen würde.

Nach einer zweistündigen Anhörung in New York schlug sich das Bundesgericht aber auf die Seite des US-Justizministeriums, das die E-Mails im Rahmen von Drogenermittlungen einsehen will. Der Speicherort der Daten sei für die Gültigkeit des Durchsuchungsbeschlusses nicht entscheidend, hieß es.

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