HandelsstreitUS-Gerichte zerren an Trumps Zöllen

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Trump präsentiert an seinem „Tag der Befreiung“ eine Liste mit geplanten Zöllen – die nun in erster Instanz von einem Gericht kassiert worden sind.
Trump präsentiert an seinem „Tag der Befreiung“ eine Liste mit geplanten Zöllen – die nun in erster Instanz von einem Gericht kassiert worden sind. (Foto: BRENDAN SMIALOWSKI/AFP)

Mehrere Firmen klagen gegen die Zölle des Präsidenten. Das Internationale Handelsgericht der USA gibt ihnen recht und stoppt die Barrieren. Dann hebt ein Berufungsgericht diese Entscheidung auf und setzt die Zölle wieder ein. Doch der Streit geht weiter.

Von Ann-Kathrin Nezik, New York

Donald Trump hat eine Niederlage in seinem Zollstreit mit dem Rest der Welt kassiert. Ein US-Bundesgericht, das Internationale Handelsgericht der Vereinigten Staaten, erklärte die meisten der von ihm verhängten Einfuhrabgaben am Mittwoch für unrechtmäßig. Trump habe sich mit seinen per Dekret erlassenen Zöllen über die Autorität des US-Kongresses hinweggesetzt, urteilten die Richter. Das New Yorker Gericht stoppte damit die umstrittenen und zumindest anfänglich heftigen Zölle gegen die wichtigsten Handelspartner der USA. Am Donnerstag hob ein Berufungsgericht die Entscheidung wieder auf und erklärte, den Fall erst einmal prüfen zu wollen. Was bedeutet: Vorerst sind die Zölle wieder gültig.

Trump hatte zu Beginn seiner zweiten Amtszeit einen nationalen Notstand wegen des Schmuggels von Fentanyl über die US-Grenze ausgerufen. Kurz darauf beschuldigte er Mexiko, Kanada und China, die Droge in die USA passieren zu lassen und verhängte Strafzölle gegen alle drei Länder. Trump berief sich dabei auf ein Gesetz von 1977, das dem US-Präsidenten die Möglichkeit einräumt, in die Handelsbeziehungen der USA einzugreifen und beispielsweise Sanktionen gegen andere Länder zu verhängen.

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Mit demselben Gesetz begründete Trump auch die Anfang April an seinem vermeintlichen „Tag der Befreiung“ verkündeten Gegenzölle gegen Dutzende Handelspartner der USA. Der Europäischen Union drohte Trump damals mit Einfuhrgebühren von 20 Prozent für ihre Importe, anderen Ländern mit noch viel höheren Zöllen. Eine Woche später setzte er die Zölle vorläufig auf zehn Prozent herab. Nur im Handelsstreit mit China eskalierte Trump zunächst weiter.

Das New Yorker Gericht urteilte nun, dass Trump seine Kompetenzen überschritten hat. Laut der amerikanischen Verfassung hat der US-Kongress die „alleinige Befugnis“, den Handel mit fremden Nationen zu regeln und Zölle zu verhängen, schreiben die Richter in ihrer Urteilsbegründung. Das von Trump herangezogene Gesetz erlaubt dem Präsidenten nach ihrer Auffassung nicht, Zölle gegen fast alle Länder der Welt zu erlassen.

Trump hat alle seine Zölle per Dekret verhängt – und auf diesem Weg auch teilweise wieder zurückgenommen. Nach Ansicht von Experten war das von Anfang an rechtlich fragwürdig. Doch der von den Republikanern kontrollierte Kongress hält sich aus Trumps Handelspolitik heraus und lässt dem Präsidenten freie Bahn.

Von der Entscheidung am Mittwoch unberührt waren die Zölle auf Stahl und Aluminium sowie die Zölle auf Autos und Autoteile. Diese hatte Trump nicht mit einem nationalen Notstand begründet, sondern mit einem anderen Gesetz zur Bedrohung der nationalen Sicherheit. Diese Zölle liegen unverändert bei 25 Prozent. Das Handelsgericht ordnete jetzt an, alle Zoll-Dekrete von Trump mit Ausnahme dieser aufzuheben

Die Suche nach Deals wird komplizierter

Die Hin und Her vor den Gerichten dürfte auch die Verhandlungen zwischen den USA und zahllosen Ländern über mögliche Handelsabkommen durcheinanderbringen. Trump hatte mit seiner Anfang April verhängten 90-tägigen Zollpause seinen Beratern Zeit geben wollen, individuelle Deals zu schließen. Die Gespräche laufen aktuell, unter anderem mit der Europäischen Union. Erst am vergangenen Freitag hatte Trump der EU wegen des angeblich schleppenden Verhandlungsfortschritts mit neuen Zöllen von 50 Prozent gedroht. Am Wochenende ging er wieder einen Schritt zurück. Die EU-Kommission soll nun bis zum 9. Juli Zeit bekommen, ein Handelsabkommen mit den USA zu verhandeln.

Auch für internationale und amerikanische Unternehmen dürfte sich die Unsicherheit der vergangenen Monate damit fortsetzen. Denn das Berufungsgericht will nun den Fall prüfen und hat die Parteien des Streits aufgefordert, weitere Stellungnahmen einzubringen. Der Fall dürfte weiter durch die Instanzen gehen und sich noch einige Zeit hinziehen. Die nächsthöhere Instanz nach dem Bundesberufungsgericht wäre der Oberste Gerichtshof in Washington. Bis zu einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit von Trumps Zöllen dürfte noch einige Zeit vergehen.

Gegen Trump und seine Regierung geklagt hatten zwölf überwiegend demokratisch regierte US-Bundesstaaten sowie mehrere kleine und mittelständische Firmen, darunter ein Plastikrohr-Fabrikant, ein auf Frauen spezialisierter Hersteller von Fahrradbedarf und ein Weinimporteur. Der Weinhändler schreibt auf seiner Website über die Klage, dass die Zölle „nicht nur unser Geschäft, sondern auch die Existenzgrundlage der von uns vertretenen Familienbetriebe und den Zugang der amerikanischen Verbraucher zu vielfältigen Produkten“ gefährdeten.

Die Trump-Regierung kritisierte das Gerichtsurteil. Ein Sprecher des Weißen Haus sagte, dass es nicht die Aufgabe „nicht-gewählter Richter ist, eine nationale Notlage zu bewerten“. Trumps Vizestabschef Stephen Miller schrieb auf X von einem „Justizcoup, der außer Kontrolle geraten ist“, eine Behauptung, für die es keine Belege gibt. Trump selbst hatte sich am Mittwochabend untypischerweise zunächst nicht zu der Entscheidung geäußert.

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