Urteile im VW-Prozess:"Ein krasser Fall von Zwei-Klassen-Justiz"

Gefängnisstrafe für den früheren VW-Betriebsratschef: Klaus Volkert muss wegen seiner Verwicklung in die VW-Affäre um Untreue und Lustreisen auf Firmenkosten ins Gefängnis.

Das Landgericht Braunschweig verurteilte Klaus Volkert, den einst mächtigsten deutschen Arbeitnehmervertreter wegen Anstiftung und Beihilfe zur Untreue und Verstoßes gegen das Betriebsverfassungsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Volkert hatte Sonderbonuszahlungen in Höhe von fast zwei Millionen Euro vom früheren VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz erhalten. Volkert hat das Geld nach Auffassung des Gerichts zu Unrecht erhalten.

Urteile im VW-Prozess: Der VW-Prozess vor Gericht: Klaus-Joachim Gebauer (v.l.n.r.), sein Verteidiger Wolfgang Kubicki, Volkerts Anwalt Johann Schwenn und Klaus Volkert.

Der VW-Prozess vor Gericht: Klaus-Joachim Gebauer (v.l.n.r.), sein Verteidiger Wolfgang Kubicki, Volkerts Anwalt Johann Schwenn und Klaus Volkert.

(Foto: Foto: Reuters)

Der frühere VW-Personalmanager Klaus-Joachim Gebauer - eine weitere Schlüsselfigur der Affäre - kam wegen Untreue in 40 Fällen mit einem Jahr Bewährungsstrafe davon. Er hatte die zahlreichen Bordellreisen auf Firmenkosten für Betriebsräte und Manager organisiert und über ein Sonder-Spesenkonto abgerechnet.

Die Anwälte kündigten umgehend Revision an. Es handele sich um "einen krassen Fall von Zwei-Klassen-Justiz", sagte Johann Schwenn, der Verteidiger Volkerts.

Schwenn kritisierte, dass Volkert höher bestraft worden sei als der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz, der zu zwei Jahren auf Bewärung verurteilt worden war.

Der Anwalt des mitangeklagten Ex-Personalmanagers Gebauer, Wolfgang Kubicki, kündigte ebenfalls Revision beim Bundesgerichtshof an. Kubicki sagte: "Mit dem Strafmaß könnten wir leben, aber nicht mit der Begründung."

Volkert und Gebauer gelten als Schlüsselfiguren in der VW-Affäre um Lustreisen auf Firmenkosten und Schmiergeldzahlungen an Betriebsräte.

Das Gericht blieb mit den Strafen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte für Volkert wegen Anstiftung zur Untreue in 48 Fällen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Für Gebauer verlangte sie wegen Untreue und Anstiftung zum Betrug eine Bewährungsstrafe von 20 Monaten. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche für beide Angeklagten plädiert.

Volkert, der sich bei VW als Co-Manager verstand, sei sein Geld wert gewesen, argumentierten die Anwälte und stützten sich auf die Aussagen der früheren VW-Chefs Ferdinand Piech und Bernd Pischetsrieder. Ex-Personalvorstand Hartz hatte vor Gericht erklärt, die Sondervergütung für Volkert sei seine Idee gewesen.

Jeden Wunsch erfüllt

Dem hat das Gericht aber keinen Glauben geschenkt. Bei Gebauer hingegen folgten die Richter den Darstellungen von Hartz, dass der Personalmanager ausdrücklich den Auftrag hatte, Volkert jeden Wunsch zu erfüllen.

Er sollte dabei nicht kleinlich sein, lautete die Order des VW-Managers. Von all dem will der damalige VW-Chef Piech nichts gewusst haben - was Zeugen bezweifelten. Allerdings fanden sich keine Belege für eine Mitwisserschaft, die Piech vor Gericht entschieden bestritt.

Die Affäre war im Sommer 2005 ins Rollen gekommen. Der frühere VW-Arbeitsdirektor Hartz, der die Verantwortung für die Sonderzahlungen übernommen hatte, hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe erhalten und musste gut eine halbe Million Euro Geldbuße zahlen.

Mit dem Urteil gegen Volkert und Gebauer bleibt ein zweiter Teil der VW-Affäre ungeklärt. Seit mehr als einem Jahr stocken die Ermittlungen wegen eines Netzes von Tarnfirmen gegen den Ex-Personalvorstand der VW-Tochter Skoda, Helmuth Schuster, der auch an den Bordellbesuchen beteiligt war. Er soll zudem Schmiergelder von Zulieferern verlangt und über Tarnfirmen versucht haben, VW-Gelder abzuzweigen.

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