Urteil zu Versandhändlern:Medikamenten-Preisbindung gilt auch für Online-Apotheken

Keine Rabatte für rezeptpflichtige Medikamente - das gilt nun auch für Versandapotheken. Zu diesem Urteil kommt der Bundesgerichtshof. Der Europäische Verband der Versandapotheken will nun die EU-Kommission einschalten.

Rabatte auf Medikamente in Deutschland sind verboten - auch für ausländische Versandapotheken: Die festen Preise für rezeptpflichtige Arzneien gelten auch für Internet-Händler aus den EU-Staaten. Das hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes in Karlsruhe entschieden. "Die deutsche Regelung verstößt nicht gegen die Warenverkehrsfreiheit", heißt es in dem Beschluss. Die Vereinbarkeit mit dem Wettbewerbsrecht in Europa war eine zentrale Frage in der Verhandlung.

Geklagt hatte ein deutscher Apotheker gegen eine niederländische Internet-Apotheke, die bis zu drei Prozent Rabatt gewährte. Mit ihrer Entscheidung kommen die Richter der Bundesregierung entgegen. Diese arbeitet an einer Reform des Arzneimittelgesetzes, in der sie unter anderem die Preisbindung in Deutschland gegen ausländische Konkurrenz schützen will.

Der Europäische Verband der Versandapotheken kündigte an, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzureichen. Die Mitgliedsapotheken würden auch künftig ihren Kunden in Deutschland Preisvorteile anbieten, heißt es in einer Stellungnahme.

Nach dem deutschen Arzneimittelrecht müssen alle deutschen Apotheken rezeptpflichtige Arzneimittel zum selben Preis verkaufen. Rabatte oder Bonus-Systeme sind verboten - zum Schutz der Patienten, wie es heißt.

Unklar war bislang, ob sich auch ausländische Anbieter daran halten müssen. So hatte eine niederländische Apotheke im Internet Medikamente für den deutschen Markt mit bis zu 15 Euro Preisnachlass angeboten.

© Süddeutsche.de/rtr/dpa - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: