Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil ( hier die Pressemitteilung als PDF).
In den Niederlande dürfen private Investoren einem Gesetz zufolge keine Anteile an einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind zudem Beteiligungen oder "Beherrschungsverhältnisse" zwischen Netzbetreibern und Strom- oder Gaserzeugern verboten. Dagegen klagten eine Reihe von Energieunternehmen, unter anderem eine Tochter der deutschen RWE, wegen Beschränkung des freien Kapitalverkehrs.
Der EuGH stellt nun fest, dass die Verbote zwar eine Beschränkung des Kapitalverkehrs darstellen, aber zwingende Ziele verfolgen, die im Allgemeininteresse liegen. Denn die Verbote, begründet der Gerichtshof, dienten einem "unverfälschten Wettbewerb" und würden damit "letztlich den Verbraucher schützen" (Az C-105/12 u.a.).
Die Regelungen könnten "Quersubventionierungen und den Austausch strategischer Informationen" zwischen den Unternehmen unterbinden, "Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern", heißt es in der Urteilsbegründung.