Süddeutsche Zeitung

Urteil:Wenn der Richter selbst Diesel fährt

Der Bundesgerichtshof schätzt einen Richter in einem Dieselskandal-Fall als befangen ein. Dieser hat selbst ein manipuliertes Auto und will Ansprüche geltend machen.

Von Wolfgang Janisch, Karlsruhe

Dürfen Richter, die selbst einen Diesel fahren, über Klagen im Abgasskandal richten? Der Bundesgerichtshof (BGH) fährt da eine strenge Linie. In einem Beschluss, der an diesem Mittwoch veröffentlicht wurde, erklärt der BGH einen Vorsitzenden Richter des Oberlandesgerichts Düsseldorf für befangen, der in einem Berufungsverfahren über Schadensersatzansprüche eines Mercedesfahrers befinden sollte. Der Richter hatte zuvor darauf hingewiesen, dass er selbst einen Mercedes Diesel mit der Abgasnorm Euro 5 fahre. Daimler hatte ihm ein Software-Update angeboten, er aber prüfte mit Hilfe des ADAC eigene Ansprüche gegen Händler oder Hersteller.

Das OLG Düsseldorf sah darin keinen Grund für eine Befangenheit. Der Richter sei ein "Autokäufer unter Tausenden Autokäufern". Er könne nicht wirklich auf eine käuferfreundliche Rechtsprechung hinwirken, richtungsweisend seien einzig die höchstrichterlichen Entscheide. Allerdings schwang mit, dass eine Befangenheit zu einer "ernsthaften Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit der Zivilgerichte" führen könnte. Der BGH hob die Entscheidung auf. Für die Ablehnung eines Richters sei keine tatsächliche Voreingenommenheit erforderlich, es genüge der "böse Schein". Das sei der Fall, wenn ein Richter über genau die Konstellation zu entscheiden habe, aus der heraus er selbst Ansprüche geltend mache. Dazu genüge, dass er solche Ansprüche ernsthaft in Erwägung ziehe - was sich hier daran zeige, dass der Richter den ADAC um Rat gebeten habe (Az: VI ZB 93/19)

. 2019 erkannte der BGH schon einmal in einem Fall Befangenheit und korrigierte ein Urteil des OLG, das kein Problem darin gesehen hatte, dass eine Richterin ein manipuliertes Auto gekauft und Ansprüche angemeldet hatte.

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Quelle:
SZ vom 01.10.2020
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