Ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts MünchenI könnte die Rechte der Handy-Nutzer mit so genannten Prepaid-Tarifen stärken: Die Richter untersagten darin nach Klage eines Verbraucherschutzverbandes dem Münchner Netzbetreiber O2 die Anwendung einer Klausel, wonach ein Guthaben verfällt, wenn nicht binnen zwölf Monaten nach der Vorauszahlung eine weitere finanzielle "Aufladung" erfolgt.
Das Landgericht München hat eine verbraucherfreundliche Entscheidung gefällt.
(Foto: Foto: dpa)Dieser Richterspruch muss voraussichtlich aber noch der Überprüfung durch höhere Instanzen stand halten, um rechtskräftig werden zu können - es wird erwartet, dass O2 Rechtsmittel eingelegt.
O2 verteidigt Vertragsklausel
O2 verteidigt den Verfall des Guthabens. Die Kontoführung für ein lange Zeit nicht genutztes Handy sei mit hohen Kosten für die Infrastruktur, das Personal und die Verwaltung verbunden. Zudem werde die Telefonnummer blockiert.
Ohne das Guthaben zu löschen, könnte die Sim-Card aber nicht deaktiviert werden. Die Guthaben müssten sonst registriert und auf Verlangen bis zum Ablauf der Verjährung ausbezahlt werden - dieser Aufwand sei jedoch unzumutbar.
Oft sei auch nicht klar, wer überhaupt Einzahler sei, da gerade Prepaid-Handys oftmals von Dritten genutzt würden. Man warne deshalb vor der Löschung Kunden nachdrücklich durch mehrere SMS sowie mit einem Brief.