Urteil:Nur Milka darf lila sein
Der Bundesgerichtshof hat dem Milka-Hersteller Kraft Foods im "Farbenstreit" mit der Verdener Keks- und Waffelfabrik Recht gegeben.
Die Firma hatte eine inzwischen vom Markt genommene "Gebäckmischung mit feinen Waffeln" bei Aldi Nord angeboten und die Tüte lila eingefärbt.
Laut BGH ist lila zum Inbegriff von "Milka"-Produkten geworden, weshalb Verwechslungsgefahr bestehe, wenn ähnliche Produkte ebenfalls in einer lila Verpackung angeboten würden (Aktenzeichen: I ZR 91/02 vom 7. Oktober 2004).
Farbe normalerweise kein Herkunftshinweis
Zwar kann nach den Worten des Wettbewerbssenats eine nur auf der Verpackung verwendete Farbe normalerweise nicht markenrechtlich geschützt werden, da sie gewöhnlich nicht als Herkunftshinweis verstanden werde.
Bei Milka sei dies ausnahmsweise anders, weil nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Bremen die große Mehrheit der Verbraucher allein von der Farbe auf die Schokoladenmarke schließe.
Lila ist seit einigen Jahren als Farbmarke für Milka-Schokolade eingetragen und ist nach Angaben von Kraft Foods schon für die erste Milka-Tafel im Jahr 1901 verwendet worden - damals noch mit einer schwarz-weißen Kuh. Die berühmte "lila Kuh" von Milka tauchte erst 1973 auf.
Problematik Regenbogenfarben
Der Anwalt der Verdener Fabrik hatte kritisiert, dass mit der Eintragungsmöglichkeit von Farbmarken wenige Großkonzerne die Regenbogenfarben unter sich aufteilen könnten.
Vergangenes Jahr hatte sich die Deutsche Telekom beim BGH im Streit um die Werbefarbe Magenta durchgesetzt.