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Urteil nach Pleite:Neckermann-Manager haften nicht

Im Prozess um die Pleite des Versandhändlers Neckermann vor fast neun Jahren hat das Landgericht Frankfurt die damaligen Manager von weiterer Haftung freigestellt. Die 21. Zivilkammer wies Ansprüche des Insolvenzverwalters zurück, der von der damaligen Geschäftsführung um Henning Koopmann und den Aufsichtsräten rund 19,8 Millionen Euro verlangt. Nach Auffassung des Gerichts haben die Manager im Mai 2012 zu Recht angenommen, dass es noch eine Möglichkeit zur Rettung des Traditionsunternehmens gegeben habe. Sie hätten sich auch jederzeit professionellen Rat zu arbeits- und insolvenzrechtlichen Fragen geholt. Die umstrittenen Ausgaben bis zum Insolvenzantrag am 18. Juli 2012 seien daher nicht im Nachhinein zu beanstanden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann mit einer Berufung angegriffen werden.

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SZ vom 30.04.2021 / dpa
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