Die umstrittene Praxis von Banken, einheitliche Gebühren bei Kartenzahlungen zu verlangen, hat gegen Kartellrecht verstoßen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden und einigen Unternehmen Schadenersatz wegen überteuerter Girocard-Gebühren zugesprochen. Insgesamt lagen dem Gericht elf Klagen gegen die vier Spitzenverbände deutscher Banken vor. So forderte etwa die Drogeriekette Rossmann rund 8,5 Millionen Euro Schadenersatz. Die Klage des Unternehmens blieb jedoch ohne Erfolg. Aus Sicht der Gerichts hat Rossmann nicht ausreichend dargelegt, dass ihm Schaden entstanden ist und in welcher Höhe. Hintergrund des Streits: Ab 1990 mussten Unternehmen in Deutschland beim Electronic-Cash-System für jeden Zahlungsvorgang mit der Giro- oder EC-Karte ein von den Bankverbänden festgelegtes, einheitliches Entgelt an die Bank zahlen, die die Karte ausgegeben hat. Es betrug 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber 8 Cent. Für Umsätze an Tankstellen galt ein verringerter Satz. Das System war schon damals umstritten. Aus Sicht des Bundeskartellamtes beschränkte ein einheitliches, durch die Banken festgelegtes Entgelt den Wettbewerb. Es dauerte aber bis 2014, bis die deutschen Banken es auf Druck des Kartellamtes aufgaben. Seither sind die Gebühren für Girocard-Zahlungen gesunken.