Urteil in Bochum:Zumwinkel kommt mit Bewährungsstrafe davon

Klaus Zumwinkel bleibt das Gefängnis erspart: Der frühere Postchef ist vom Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden - und muss eine Geldbuße zahlen.

Das Landgericht Bochum verurteilte den früheren Post-Chef Klaus Zumwinkel am Montag wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung.

Urteil in Bochum: Der Angeklagte Klaus Zumwinkel (links im Bild mit seinen Anwälten Rolf Schwedhelm, vorne, und Hanns Feigen, verdeckt) und sein Richter Wolfgang Mittrup (rechts). Dem früheren Postchef bleibt das Gefängnis erspart.

Der Angeklagte Klaus Zumwinkel (links im Bild mit seinen Anwälten Rolf Schwedhelm, vorne, und Hanns Feigen, verdeckt) und sein Richter Wolfgang Mittrup (rechts). Dem früheren Postchef bleibt das Gefängnis erspart.

(Foto: Foto: dpa)

Zumwinkel muss zudem eine Bewährungsauflage in Höhe von einer Million Euro zahlen, entschied das Gericht. Der ehemalige Top-Manager hatte bei Prozessauftakt am Donnerstag gestanden, zwischen 2002 und 2006 knapp 970.000 Euro Steuern über eine Stiftung in Liechtenstein hinterzogen zu haben.

Mit dem Strafmaß entsprach das Gericht den Forderungen der Staatsanwaltschaft, die Oberstaatsanwalt Gerrit Gabriel in seinem Pladoyer vorgetragen hatte. Die Anklagevertreter hatten unter anderem zu Gunsten Zumwinkels gewertet, dass er ein "voll umfängliches Geständnis" abgelegt habe, und auf seine Kooperationsbereitschaft verwiesen.

Die Verteidigung hingegen hatte auf die Verdienste des ehemaligen Top-Managers als Wirtschaftsführer verwiesen und eine Strafe "deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft" verlangt.

Diesen Argumenten sprach das Gericht schließlich aber weniger Gewicht zu als den Erklärungen der Staatsanwaltschaft: "Herr Zumwinkel hat seine Vorbildfunktion nicht erfüllt. Insofern ist seine Lebensleistung deutlich geschmälert", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Mittrup bei der Urteilsverkündung.

In einer der ersten Reaktionen kritisierte Die Linke den Ausgang des Verfahrens gegen Zumwinkel. Das Urteil sei nicht geeignet, dem Eindruck zu begegnen, dass Besserverdienende bei Gericht besser gestellt würden, sagte Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion der Partei: "Es erscheint angesichts der vorhandenen juristischen Verteidigungsmittel von Herrn Zumwinkel nicht vorstellbar, dass er ein umfängliches Geständnis anbietet, ohne davon ausgehen zu können, als Gegenleistung eine Bewährungsstrafe zu erhalten."

Das Verfahren gebe erneut denjenigen Nahrung, die von einer Zweiklassenjustiz in Deutschland redeten.

Bereits beim Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte Zumwinkel gestanden, über eine Liechtensteiner Stiftung Steuern in einer Gesamthöhe von fast einer Million Euro hinterzogen zu haben. "Es war der größte Fehler meines Lebens", sagte Zumwinkel in der vergangenen Woche in einer persönlichen Erklärung. Inzwischen hat der Manager alle Steuerschulden mit Zinsen beglichen.

Steuerhinterziehung genau geplant

Für Zumwinkel spreche sein frühzeitiges und volles Geständnis noch am Tag seiner Festnahme, sagte Oberstaatsanwalt Gabriel. Zudem habe er seine Steuerschulden von über 3,9 Millionen Euro schnell an den Fiskus zurückerstattet. Bei der Strafmaßforderung hätte auch bedacht werden müssen, dass Zumwinkel durch eine nie dagewesene öffentliche Begleitung der Durchsuchung und Festnahme "an den Pranger" gestellt worden sei, betonte der Oberstaatsanwalt.

Gegen Zumwinkel spreche hingegen, dass er die Steuerhinterziehung genau geplant habe und sich die Tat über einen sehr langen Zeitraum erstreckt habe. "Er wusste genau, was er da tat," sagte Gabriel.

"Der Gedanke an das Wort Gier liegt sehr nahe"

Außerdem habe sich der frühere Post-Chef sehr um die Verschleierung seiner Taten bemüht. "Der Gedanke an das Wort Gier liegt sehr nahe", sagte Gabriel. Der Oberstaatsanwalt betonte in seinem Plädoyer, mit dem nun geforderten Strafmaß erfahre Zumwinkel keinerlei Sonderbehandlung. Nach Auffassung der Staatsanwalt sei eine Bewährung und Geldbuße die gerechte Strafe für Zumwinkels millionenschwere Steuerhinterziehung.

Zumwinkels Verteidiger Hanns Feigen sah das anders. Der Jurist will für seinen Mandanten eine deutlich niedrigere Strafe erreichen und erklärte, der Angeklagte habe durch die öffentliche Darstellung der Affäre eine "mediale Hinrichtung" erlitten. Dies müsse bei der Strafbemessung berücksichtigt werden.

Laut Anklage gründete Zumwinkel bereits 1986 in Liechtenstein die Stiftung Devotion Family Foundation. Ziel ist es demnach gewesen, die Erträge aus dem ererbten Vermögen den Steuerbehörden zu verschweigen. Einziger Zweck der Stiftung war der Anklage zufolge die Sicherung des Lebensunterhalts von Zumwinkel und seiner Familie.

Die spektakuläre Hausdurchsuchung bei dem Manager im Februar vergangenen Jahres war der Auftakt für ein großangelegtes bundesweites Vorgehen gegen mutmaßliche Steuersünder. Für den Manager bedeutete die Steueraffäre das Ende seiner Karriere. Er räumte kurz darauf nicht nur den Chefsessel bei der Post, sondern legte auch sämtliche Aufsichtsratsmandate nieder.

Theoretisch droht ihm eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Nach der bisherigen Urteilspraxis des Bochumer Gerichts gilt es als wahrscheinlich, dass der 65-Jährige dank seines Geständnisses mit einer Bewährungsstrafe rechnen kann.

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