Süddeutsche Zeitung

Urteil im Moorhuhn-Prozess:"Mit fremden Geld nur so zugeworfen"

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Ein Relikt der New-Economy-Blase: Nach vier Jahren Prozessdauer sind zwei Manager einer Computerspiele-Firma wegen Betrugs und Bilanzfälschung verurteilt worden.

Zwei frühere Manager des Bochumer Computerspiele-Entwicklers Phenomedia AG sind am Freitag im sogenannten Moorhuhn-Prozess um millionenschweren Betrug, Bilanzfälschung und Untreue zu Haftstrafen verurteilt worden. Der 39 Jahre alte Ex-Vorstandschef erhielt drei Jahre und zehn Monate, der ehemalige Finanzvorstand, 37, drei Jahre Haft.

Die Angeklagten hatten zuletzt nach über vier Jahren Prozessdauer am Bochumer Landgericht Geständnisse abgelegt. Sie gaben zu, die Bilanzen des Unternehmens, das mit dem Computerspiel Moorhuhn weltbekannt wurde, jahrelang mit Scheinumsätzen geschönt zu haben. Das Unternehmen in Bochum-Wattenscheid besaß zu Hochzeiten einen Börsenwert von rund einer Milliarde Euro.

Das Verfahren gegen die Moorhuhn-Manager zählt zu den längsten, die jemals am Bochumer Landgericht verhandelt wurden. Nach fast 120 Prozesstagen hatten sich die Angeklagten Anfang Februar dazu durchgerungen, die Taten einzuräumen. "Ich habe nicht mehr den Willen und nicht mehr die Kraft, um weiter zu kämpfen", erklärte der Ex -Vorstandsvorsitzende in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung.

"Fehler gemacht, schlimme Fehler"

Die Angeklagten hatten die Phenomedia AG 1999 an die Börse gebracht. Schon am ersten Tag sollen mehr als 20 Millionen Euro in die Kasse geflossen sein. "Wir wurden mit fremden Geld nur so zugeworfen, aber wir hatten nicht die Fähigkeit, damit umzugehen", sagte der 39-Jährige.

Unter dem stetig wachsenden Druck des Neuen Marktes habe man sich schließlich gezwungen gesehen, immer neue Rekordzahlen zu präsentieren. Zu diesem Zweck seien regelmäßig Umsätze vorgetäuscht und entsprechende Verträge gefälscht worden. "Ich habe Fehler gemacht, schlimme Fehler", sagte der frühere Vorstandsvorsitzende.

Laut Staatsanwaltschaft entstand durch Scheingeschäfte, erschwindelte Kredite und Untreue-Handlungen ein Schaden im deutlichen zweistelligen Millionenbereich. Die Anklagebehörde hatte Strafen von viereinhalb beziehungsweise dreieinhalb Jahren gefordert. Angesichts der langen Verfahrensdauer legte die 6. Strafkammer im Urteil fest, dass von den nun verhängten Haftstrafen je 15 Monate bereits als verbüßt gelten.

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