Süddeutsche Zeitung

Urteil gegen Makler:Gucken bleibt umsonst

Lesezeit: 1 min

35 Euro pro Besichtigung: Ein Immobilienmakler verlangte Geld von Interessenten. Das Landgericht Stuttgart hat jetzt ein mieterfreundliches Urteil gefällt.

Von Benedikt Müller und Felicitas Wilke, München

Immobilienmakler dürfen für Wohnungsbesichtigungen keine Gebühr verlangen. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden und damit ein mieterfreundliches Urteil gefällt. Besichtigungen, bei denen potenzielle Mieter schon im Treppenhaus Schlange stehen: Vor allem in deutschen Großstädten mit angespannter Wohnungslage ist dieses Szenario Alltag. Damit es erst gar nicht soweit kam, lud ein Stuttgarter Immobilien-Vermittler immer nur zehn bis 15 Interessenten zur Besichtigung ein. Dafür verlangte er von jedem 35 Euro Besichtigungsgebühr. Eine Praxis, die der Mieterverein Stuttgart bereits vor Monaten abgemahnt hatte. Durch die Besichtigungsgebühr hebele er das Bestellerprinzip aus, hieß es.

Seit Juni 2015 gilt bundesweit: Nur wenn der Mieter einen Makler explizit mit einer Wohnungssuche beauftragt hat, muss er Maklergebühren bezahlen. Ansonsten ist das die Pflicht des Vermieters. Zwar funktioniere das Bestellerprinzip "im Großen und Ganzen", sagt der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes, Ulrich Ropertz. Doch manchmal ist die Not bei der Wohnungssuche so groß, dass sich Mieter trotzdem darauf einlassen, eine Makler-Courtage oder eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen.

Seitdem die Bundesregierung das Bestellerprinzip eingeführt hat, droht für viele Makler das Geschäft mit der Vermietung einzubrechen. Denn viele Vermieter wollen keine zwei Monatsmieten für ein Makler-Gesamtpaket bezahlen. Deshalb gründete der Stuttgarter Unternehmer eine Tochterfirma. Er argumentierte, dass diese Firma nur als Dienstleister fungiere, also die Wohnungsinserate schalte und die Besichtigungen organisiere. Als Makler im eigentlichen Sinne, der zum Beispiel den Mietvertrag aufsetzt, habe er nicht gehandelt. Das Gericht sieht das anders. Das Vorgehen sei mit dem Wohnungsvermittlungsgesetz und dem Bestellerprinzip nicht vereinbar, heißt es im Urteil.

Ulrich Ropertz vermutet, dass von dem Urteil Signalwirkung ausgehen könnte. "Die Geschäftsidee, das Gesetz auszuhebeln, ist damit eine tote Idee", sagt er. Die Entscheidung des Gerichts könnte neben klassischen Maklern auch die Geschäftsmodelle einiger Internetportale infrage stellen, die Mietern Besichtigungs- oder Bearbeitungsgebühren berechnen. "Egal, wer makelt, es muss für alle das Gleiche gelten", sagt Ropertz.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3034733
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 16.06.2016
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.