Mit den Exportbeschränkungen für seltene Erden verstößt China laut Welthandelsorganisation (WTO) gegen die Regeln des freien Welthandels. Für solche Exportbeschränkungen fehle jegliche rechtliche Grundlage, stellte die WTO am Mittwoch in Genf fest.
Die Organisation gab damit einer Klage der Europäischen Union, der USA und Japans Recht. Sie hatten der Volksrepublik vorgeworfen, sich auf unfaire Weise Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. "Die Souveränität eines Landes über seine natürlichen Ressourcen erlaubt es ihm nicht, internationale Märkte oder die weltweite Verteilung von Rohstoffen zu kontrollieren", erklärte die EU-Kommission zu dem Urteil.
Aus China kommen über 90 Prozent der seltenen Erden, die in Geräten wie Handys, Flachbildschirmen und Windkraftanlagen stecken. China hatte seine Beschränkungen damit begründet, dass es Natur und Ressourcen schonen wolle.
Die WTO widersprach dem klar, da die Rohstoffe dem chinesischen Binnenmarkt uneingeschränkt zur Verfügung stünden. Das chinesische Handelsministerium bedauerte dagegen die Einschätzung der WTO. Die Volksrepublik hat nun 60 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Das Land hat bereits eine Prüfung des Urteils angekündigt.