Urteil des EuGH:Ohrfeige für mehrere Bundesregierungen

Überschreitung der Grenzwerte für Stickstoffdioxid in Deutschland

Vor allem der Verkehr ist schuld daran, dass Deutschland immer noch in mehreren Städten die Grenzwerte für Stickoxid-Belastung reißt.

(Foto: Michael Kappeler/dpa)

Deutschland hat lange zu wenig gegen Luftverschmutzung getan, urteilt der Europäische Gerichtshof. Für die Bundesregierung hat das keine Folgen - dank der Deutschen Umwelthilfe.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Es sind nicht mehr viele Städte, die mit überhöhten Stickoxid-Werten in der Luft kämpfen müssen. Hamburg und Darmstadt, Stuttgart, Limburg, Ludwigsburg, an der Spitze München. Sechs Städte, so meldete jüngst das Umweltbundesamt, reißen noch an mindestens einer Messstation den Jahresgrenzwert für Stickoxid; schuld ist meistens der Verkehr und hier meist der Diesel. Wie anders war das noch 2016, als in 90 deutschen Städten die Luft schlechter war, als es die EU-Regeln vorsahen. Regeln, die schon 1999 erlassen worden waren und von 2010 an verbindlich galten, seit mehr als zehn Jahren.

Am Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in der Rechtssache C-635/18 gesprochen. "Von 2010 bis 2016", so heißt es darin, "hat Deutschland die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO₂) systematisch und anhaltend überschritten." Deutschland, so ergebe "eine detaillierte Prüfung der Akte", habe "offenkundig nicht rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen", um die Überschreitung rasch zu beenden. Das Urteil aus Luxemburg ist eine Ohrfeige gleich für mehrere Bundesregierungen.

Geklagt hatte die EU-Kommission, sie sah schon früh eine Vertragsverletzung. Immer wieder allerdings ließ sie sich durch Zusicherungen aus Berlin vertrösten. "Wir erkennen den bestehenden Zeitdruck und die Notwendigkeit effizienten Handelns an", schrieb die vorige Bundesregierung - zu dem Zeitpunkt nur noch geschäftsführend im Amt - noch im Februar 2018 an die Kommission. Der Schwerlastverkehr solle aus weiten Teilen der Innenstädte verschwinden, selbst kostenlosen öffentlichen Nahverkehr stellte sie in Aussicht. Die Klage konnte sie aber nicht mehr verhindern.

In Deutschland tobte derweil eine skurrile Debatte, in der sich Fahrverbotsgegner gelbe Westen überstreiften, ein Verkehrsminister die geltenden Grenzwerte infrage stellte und eine Gruppe von Lungenärzten versuchte, die Belastung durch den Verkehr zu relativieren, sich dabei aber dummerweise gehörig verrechnete. 2018 übertraten immer noch 57 Städte den Grenzwert.

Die Deutsche Umwelthilfe hatte gegen mehrere Städte geklagt

Konkrete Folgen dürfte das Urteil dennoch nicht haben. Theoretisch könnte die EU-Kommission auf dieser Basis nun Strafzahlungen in die Wege leiten. Angesichts der schrumpfenden Zahl betroffener Kommunen ist das aber unwahrscheinlich. "Wir haben in den letzten Jahren viel für die Luftqualität erreicht", sagt Umweltministerin Svenja Schulze (SPD). "Entscheidend für die positive Entwicklung waren die richtigen Maßnahmen zur Luftreinhaltung von Bund und Ländern."

Die Deutsche Umwelthilfe erwähnt Schulze mit keinem Wort - dabei dürfte die nicht weniger zum Erfolg beigetragen haben. Reihenweise hatte sie Städte mit Klagen überzogen und dabei ebenso reihenweise Recht bekommen. Sie kämpfte vor dem Bundesverwaltungsgericht Fahrverbote als Ultima Ratio durch, handelte mit bisher 13 Städten in Nordrhein-Westfalen Vergleiche aus und sorgte dafür, dass in Berlin ältere Diesel von einzelnen Straßen verbannt wurden. In München, das mit 54 Mikrogramm je Kubikmeter Luft den zulässigen Jahresmittelwert von 40 Mikrogramm derzeit am stärksten überschreitet, steht im Spätherbst eine Verhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof an. Notfalls, kündigt Umwelthilfe-Chef Jürgen Resch an, werde man auch in den verbleibenden sechs Städten "mit Vollstreckungsmaßnahmen" die Einhaltung der Grenzwerte durchsetzen. Das Urteil stelle schließlich "alle verbliebenen Rechtsfragen" klar.

Resch selbst war zwischenzeitlich zur Hassfigur deutscher Autofahrer geworden, die Union wollte dem Verband gar die Gemeinnützigkeit entziehen - und jetzt kann die Bundesregierung froh sein, dass zumindest die Umwelthilfe etwas unternahm. "Eigentlich kann die Koalition sich bei Herrn Resch für die Klagen bedanken", sagt Remo Klinger, der die Umwelthilfe vor Gericht vertrat. "Sonst hätte sie jetzt im Wahlkampf ein dickes Problem."

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