Urteil des Europäischen Gerichtshofs:Pflege im Ausland - weniger Geld

Wer als Deutscher Pflegeleistungen im Ausland beansprucht, bekommt diese nicht vollständig von seiner Versicherung hierzulande erstattet. Der Europäische Gerichtshof hat eine Klage der EU-Kommission gegen die Regelung abgewiesen.

Deutsche, die sich vorübergehend im europäischen Ausland aufhalten, können Leistungen der Pflegeversicherung dort nicht im gleichen Umfang in Anspruch nehmen wie hierzulande. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat eine Klage der EU-Kommission wegen vermeintlich mangelhafter Leistungen der deutschen Pflegeversicherung abgeschmettert.

Wer sich im Ausland befindet und dort Pflegedienstleistungen benötigt, muss Kosten demnach nicht bis zur selben Höhe erstattet bekommen wie in Deutschland. Im Einzelnen sind nach Auffassung des EuGH weder gemietete Pflegehilfsmittel zu ersetzen, noch gelten für Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung die gleichen Abrechnungsgrenzen.

Die Kommission hatte geklagt, weil sie darin eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs sieht. Die Luxemburger Richter konnten in ihrem Urteil (Rechtssache C-562/10) hingegen keinen Verstoß gegen europäisches Recht erkennen und wiesen die Klage ab.

Sozialversicherung mit großem Überschuss

An Mitteln fehlt es der Sozialversicherung in Deutschland jedoch nicht: Zum Jahresanfang wurde ein sattes Plus von 800 Millionen Euro erwirtschaftet, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Das sind 700 Millionen Euro mehr als im ersten Quartal des vergangenen Jahres. Maßgeblich seien die gute Konjunktur und die positive Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt.

Die Sozialversicherung umfasst die gesetzliche Kranken-, Unfall- und Rentenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, die Alterssicherung für Landwirte sowie die Bundesagentur für Arbeit. Im vergangenen Jahr betrug der Überschuss nur 14 Milliarden Euro.

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