Urteil des Europäischen Gerichtshofs:Pfälzer Wein darf nicht bekömmlich sein

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"Edition Mild - sanfte Säure": Dieser Werbesolgan ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes unzulässig. Der Verweis auf einen besonders niedrigen Säuregehalt ist nach Ansicht der Luxemburger Richter eine "gesundheitsbezogene Angabe" - und die ist bei alkoholischen Getränken verboten.

Wein, der viel Säure enthält, kann bei Menschen, die einen empfindlichen Magen haben, Sodbrennen verursachen. Die Winzergenossenschaft im pfälzischen Ibesheim hatte sich etwas überlegt, um ihre Weine auch diesen Kunden anpreisen zu können. "Edition Mild - sanfte Säure", so heißt der passende Slogan dazu. Aufgrund eines besonderen "Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung" seien diese Weine besonders "bekömmlich", heißt es auf den Etiketten. Einige Weine der Rebsorten Dornfelder, Grauer Burgunder und Weißer Burgunder werden so beworben.

Diese Werbung ist nun nicht mehr zulässig. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) stelle das Wort "bekömmlich" eine gesundheitsbezogene Angabe dar. Diese seien bei alkoholischen Getränken in der EU allerdings verboten (Az: C 544/10).

Die zuständige rheinland-pfälzische Behörde hatte genauso argumentiert und wollte die Etikettierung stoppen. Die Genossenschaft Deutsches Weintor, zu der auch die Ibesheimer Winzer gehören, wehrte sich dagegen. Die Bezeichnung "bekömmlich" beziehe sich nur auf den geringen Säuregehalt der Weine und stelle keinen Gesundheitsbezug her. Die Genossenschaft klagte, das Bundesverwaltungsgericht legte den Streit schließlich dem EuGH vor. Dieser bestätigte nun das Verbot.

Die Richter in Luxemburg wiesen diese Begründung der Winzergenossenschaft zurück. Rebsorten mit dem Hinweis auf eine vorübergehend vorteilhafte Wirkung für den Magen zu bewerben, sei nicht zulässig. Eine "gesundheitsbezogene Angabe" müsse sich dabei nicht zwingend auf eine Verbesserung des Gesundheitszustands beziehen. "Es genügt, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird", erklärten die Luxemburger Richter.

Genau dies sei bei den Weinen der Winzergenossenschaft der Fall: Die Werbung mit dem Wort "bekömmlich" suggeriere eine geringe Belastung des Verdauungssystems und damit "eine nachhaltige positive physiologische Wirkung". Negative Folgen, insbesondere "bei häufigem Verzehr", würden unterschlagen.

© AFP/dapd/dpa/olkl - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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