Süddeutsche Zeitung

Urteil:Coca-Cola muss nicht für Zahnfäule haften

Der tägliche Genuss der Limonade Coca-Cola kann nach Auffassung eines südkoreanischen Gerichts nicht für schlechte Zähne verantwortlich gemacht werden.

Das Bezirksgericht in Seoul wies am Freitag entsprechend die Schadenersatzklage eines 48-jährigen Südkoreaners ab. Nach südkoreanischen Medienberichten war es weltweit der erste Fall, in dem ein Gericht über die angebliche Verbindung des Coca-Cola-Verbrauchs und Zahnfäule geurteilt hat.

Der Kläger, der eine lokale Bürgerorganisation leitet, forderte von Coca-Cola Korea Bottling Co. 120 Millionen Won (etwa 860 000 Euro). Er behauptete, es hätten ihm vor zwei Jahren wegen der Nebenwirkungen seines Cola-Genusses elf Zähne gezogen werden müssen.

Kein Warnhinweis erforderlich

Er habe 30 Jahre lang, seit 1972, täglich bis zu drei Flaschen Coca- Cola getrunken. "Es gibt keinen Beweis, dass die Zahnprobleme des Klägers von einem bestimmten Getränk herrühren," hieß es in dem Richterspruch. Die Probleme seien eher auf einen Mangel an Zahnhygiene und andere Ursachen zurückzuführen.

Das Gericht wies außerdem die Forderung ab, Coca-Cola müsse seine Produkte mit einem Warnhinweis auf mögliche schädigende Folgen für die Zähne versehen. Während Coca-Cola Korea das Gerichtsurteil begrüßte, kündigte der Kläger Berufung an.

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