Süddeutsche Zeitung

Untervermietung:Das Ende einer Gemeinschaft

Die Wohngemeinschaft beenden: Aber wer muss eigentlich wem kündigen?

Verhältnis zwischen Vermieter - Hauptmieter - Untermieter

Der Untermieter hat seinen Vertrag nur mit dem Hauptmieter geschlossen. Zwischen Eigentümer und Untermieter bestehen keine unmittelbaren Vertragsbeziehungen.

Kündigt der Eigentümer seinem Hauptmieter, endet also nicht automatisch auch der Vertrag zwischen Haupt- und Untermieter. Der Eigentümer hat aber einen Anspruch darauf, dass der Untermieter den gemieteten Raum frei macht.

Kündigung zwischen Haupt- und Untermieter

Der Kündigungsschutz macht einen Unterschied, ob der Untermieter die ganze Wohnung oder nur einen Teil angemietet hat:

- Hat der Untermieter die ganze Wohnung gemietet, hat er den gleichen Kündigungsschutz wie ein Hauptmieter. Der Hauptmieter muss also wie ein Vermieter Fristen einhalten und die Kündigung begründen.

- Hat der Untermieter nur einen Teil der Wohnung gemietet und wohnt der Hauptmieter auch noch in der Wohnung, muss der Hauptmieter keine Gründe nennen, aber Fristen wahren.

- Hat der Untermieter als Einzelperson möbliert einen Teil der Wohnung gemietet, hat er gar keinen Kündigungsschutz. Der Hauptmieter kann ihn grund- und fristlos auf die Straße setzen.

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