Unternehmen - Schwerin:MV ergänzt Corona-Hilfsprogramm mit bis zu 22 Millionen

Corona
Harry Glawe (CDU), Wirtschafts- und Gesundheitsminister von Mecklenburg-Vorpommern. Foto: Jens Büttner/dpa-Zentralbild/ZB/Archiv (Foto: dpa)

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Schwerin (dpa/mv) - Das milliardenschwere Corona-Hilfsprogramm des Bundes für angeschlagene Unternehmen wird von der Landesregierung mit bis zu 22 Millionen Euro zusätzlich unterstützt. "Das bedeutet: Für unsere Unternehmen greift zusätzlich zum Bundesprogramm die landesspezifische Unterstützung - und das mit einer einmaligen Antragstellung", sagte Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) in einer am Mittwoch in Schwerin veröffentlichten Mitteilung. Die landesspezifische Komponente sei in das Verfahren der Überbrückungshilfe integriert.

MV ergänze die Bundeshilfen mit zusätzlichen Mitteln bei den Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt seien. Bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent gebe es in den Monaten Juni bis August 1000 Euro monatlich pro Vollzeitbeschäftigten. Bei einem Umsatzrückgang von 40 bis 49 Prozent gebe es 600 Euro pro Vollzeitarbeitnehmer, 700 Euro bei 50 bis 70 Prozent weniger Umsatz. Die Personalkosten für Beschäftigte, die teilweise noch in Kurzarbeit seien, würden anteilig berücksichtigt.

Bei den Überbrückungshilfen des Bundes geht es um ein Volumen von insgesamt 25 Milliarden Euro. Damit soll vor allem kleinen und mittelständischen Firmen geholfen werden, die weiter erhebliche Umsatzeinbußen haben. Erstattet werden fixe Betriebskosten bis zu einem Betrag von 150 000 Euro. Die Überbrückungshilfe soll für die Monate Juni bis August gewährt werden - für Branchen wie etwa das Hotel- und Gaststättengewerbe, Clubs und Bars, Reisebüros und Schausteller. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden.

Laut MV-Wirtschaftsministerium können mit dem Bundeshilfsprogramm etwa Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten zwischen Juni und August insgesamt maximal 9000 Euro bekommen, bei Firmen mit bis zu zehn Beschäftigten sind es den Angaben zufolge maximal 15 000 Euro in den drei Monaten.

In einem ersten Schritt können sich seit Mittwoch auf einer Online-Plattform Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer registrieren, die für Firmen die Anträge einreichen müssen. Danach sollen die Anträge online gestellt werden können. Die Auszahlungen an die Unternehmen könnten bereits im Juli erfolgen, teilten die federführenden Bundesministerien mit.

Claudia Müller, Bundestagsabgeordnete aus MV und Mittelstandsbeauftragte der Grünen-Bundestagsfraktion, kritisierte das Programm: "Die Überbrückungshilfen lassen viel zu viele Unternehmen und Soloselbstständige außen vor und sie setzen leider auch Fehlanreize. Es besteht die Gefahr, dass wir viele der Innovationsträger verlieren, die wir so dringend für die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands brauchen. Außerdem sollte der Bund, wie zum Beispiel Baden-Württemberg, einen Betrag für den Lebensunterhalt möglich machen."

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