Unternehmen - Bad Reichenhall:Berchtesgadener Gymnasiastin darf vorerst nicht in Schule

Bad Reichenhall
Mundschutzmasken. Foto: Rene Traut/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Bad Reichenhall (dpa/lby) - Eine Schülerin aus Berchtesgaden darf wegen der hohen Corona-Zahlen in ihrem Landkreis weiter nicht ihr Gymnasium in Traunstein besuchen. Das Verwaltungsgericht München bestätigte am Freitagabend die Anordnung des Landratsamts Berchtesgadener Land, nach der Schüler, die im Landkreis wohnen, keine Schulen außerhalb besuchen dürfen. Die Schülerin hatte sich mit einem Eilantrag an das Gericht gewandt, um wieder in die Schule im Nachbarlandkreis gehen zu dürfen. Dabei berief sie sich auf nachteilige Bildungschancen und verwies auf eine unmittelbar bevorstehende Prüfung.

Das Gericht erachtet die Einschränkung des Landratsamtes angesichts der hohen Corona-Zahlen aber für verhältnismäßig. Am Donnerstag hatte die Sieben-Tage-Inzidenz - die Zahl der Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche - bei 292,65 gelegen, die höchste Zahl eines Landkreises bundesweit. Am Freitag sank der Wert leicht auf 278,49.

Die Beschränkung des Schulbesuchs für Schüler, die außerhalb Schulen besuchen, erweise sich als effektive Strategie, um der Ausbreitung des Virus über die Landkreisgrenze hinaus entgegenzuwirken, argumentierte das Gericht. Mehr als 1600 Schüler besuchen laut Gericht schulische Einrichtungen außerhalb des Landkreises - eine deutliche Verbreitungsgefahr.

Die Schülerin sei auch nicht in ihrem Recht auf gleiche Bildungsteilhabe verletzt, da ihr das Nacharbeiten von Lernstoff im digitalen Zeitalter zumutbar sei, entschied das Gericht weiter. Das Interesse der Allgemeinheit an Gesundheitsschutz überwiege hier. Gegen den Beschluss kann die Schülerin binnen zwei Wochen Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.

Dem Verwaltungsgericht liegen weitere Klagen und Eilanträge gegen die strengen Beschränkungen durch das Landratsamt vor, die einer Art Lockdown gleichkommen. Etwa ist das Verlassen der eigenen Wohnung bis 2. November nur mit triftigem Grund erlaubt; Hotels und Gaststätten sind dicht. Ein Gastronom wandte sich im Eilverfahren gegen die Schließung seines Betriebes. Zudem liegen von einem Steuerberater zwei Klagen und ein Eilantrag vor. Ein Hotelier hat ebenfalls eine Klage angekündigt.

Ein Fall dürfte allerdings vom Tisch sein: Die Regelung, dass nur bis 20.00 Uhr Essen zum Mitnehmen verkauft oder geliefert werden darf, nahm das Landratsamt am Freitag zurück - dagegen hatte der Betreiber eines Gastronomiebetriebs am Vortag Klage und Eilantrag eingereicht.

"Nachdem wir in den letzten Tagen beobachten konnten, dass sich die Bürgerinnen und Bürger an die auferlegten Maßnahmen halten, freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass es keinen Grund mehr gibt, auch die Mitnahme oder die Lieferungen von Speisen nach 20.00 Uhr zu untersagen", erläuterte Landrat Bernhard Kern (CSU). "Deswegen wird diese Regelung ersatzlos aus der Allgemeinverfügung gestrichen."

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