Umweltpolitik:Sie nennen es Beteiligung der Öffentlichkeit

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Ein Jahr lang werkelte die Regierung am Gesetz über den Kohleausstieg. Doch für Stellungnahmen zum Gesetz gewährte sie Verbänden weniger als einen Tag.

Von Michael Bauchmüller, Berlin

Die Mail ging vorigen Mittwoch ein, um viertel nach sieben am Abend. Der Betreff: "Einleitung der Länder- und Verbändeanhörung zum Kohleausstiegsgesetz". An die Mail hatten die Beamten des Wirtschaftsministeriums das 195-Seiten-Dokument angehängt. "Wir bitten um Prüfung und gegebenenfalls Stellungnahme bis Donnerstag, 23. Januar 2020, 18 Uhr", schrieb das Ministerium. Von Mittwoch, 22. Januar, 19:15 bis Donnerstag, 23. Januar, 18 Uhr, sind es genau 22 Stunden und 45 Minuten.

Die Empörung ist groß. In einem gemeinsamen Brief haben sich die Spitzen der deutschen Wirtschaft mittlerweile an die Kanzlerin gewandt. Es erstaune, so heißt es in dem Brief, "wie leichtfertig die Bundesregierung mit der lang etablierten und bewährten Beteiligung von Verbänden und Bundesländern umgeht". Es dränge sich der Verdacht auf, "dass kein wirkliches Interesse an deren Input besteht". Unterschrieben hat nicht irgendwer, sondern die Präsidenten der Industrieverbände BDI und DIHK, der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, des Deutschen Gewerkschaftsbundes nebst der Kohlegewerkschaft IG BCE, alle möglichen Branchenverbände. Durch die Beteiligung "der betroffenen Praxis" ließen sich gesetzgeberische Fehler vermeiden, mahnen die Verbände die Kanzlerin. "Aus diesem Grund bitten wir Sie, die Verbände- und Länderanhörung ernst zu nehmen." Es passiert nicht oft, dass die Wirtschaft der Kanzlerin gegenüber so einen Ton anschlägt.

Aber die Sache hat mittlerweile eine längere Vorgeschichte. Schon im vorigen Herbst hatte die Bundesregierung den Beteiligungs-Turbo angeworfen, vor allem rund um das eilig gestrickte Klimapaket. Daumendicke Gesetzespakete fanden sich da am Freitagabend im Mail-Eingang, mit Frist zur Stellungnahme bis Montag um 18 Uhr. Mitunter gingen die Mails an Adressen wie info@xy, sodass die Mails erst am Montagmorgen entdeckt wurden.

Schon damals richteten betroffene Verbände einen erzürnten Brief an Kanzleramt und Ministerien, zu den Unterzeichnern zählte seinerzeit auch der Deutsche Naturschutzring. "Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass die Anhörung nur pro forma durchgeführt wird", klagten sie. Zumal man sich frage, ob eine echte Auswertung der Stellungnahmen durch die Ministerien bei so viel Zeitdruck "anschließend überhaupt leistbar ist". Geholfen hatte der Appell offensichtlich wenig.

Dabei sieht auch die "Gemeinsame Geschäftsordnung der Ministerien" solche Anhörungen vor. Danach sollen Bundesländer und Verbände Gesetzentwürfe "möglichst frühzeitig" erhalten, "wenn ihre Belange berührt sind". Was genau "möglichst frühzeitig" heißt, bleibt aber offen. Bei der Beteiligung betroffener Verbände wird den zuständigen Ministerien sogar explizit ins Ermessen gestellt, was sie wann in welchem Umfang vorab verschicken. Allerdings sind die Zeiträume üblicherweise deutlich länger - mit Ausnahme eben der Gesetze rund um Klima und Kohle.

Das Wirtschaftsministerium selbst verweist auf die Abwägung zwischen der Länge der Frist und dem Zeitdruck beim Kohleausstieg. "Denn eine zügige und schnelle Umsetzung wird von den Verbänden und Beteiligten ebenfalls als ein wichtiger Punkt eingefordert", sagt eine Sprecherin von Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). Im Übrigen liege die Grundsystematik für den Kohleausstieg schon seit dem vorigen Herbst vor. Mit anderen Worten: So sehr konnte der Entwurf die Verbände auch nicht überraschen.

Allerdings steckt der Teufel eben häufig im Detail, und dieses Detail will erst einmal gefunden werden. "Mit einer Abgabefrist von weniger als 24 Stunden ist eine ordentliche Prüfung eines Papiers von 195 Seiten samt interner Abstimmung einer Stellungnahme nicht möglich", wettert etwa die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi. Die Umweltorganisation Greenpeace geht noch einen Schritt weiter. Die kurze Frist verstoße auch gegen die Grundsätze der Bundesregierung zur "besseren Rechtssetzung" und im konkreten Fall auch gegen die Aarhus-Konvention.

Die Europäer hatten diese Konvention 1998 beschlossen, um die Öffentlichkeit bei Umweltfragen besser zu beteiligen. Diese müsse "in einem frühen Stadium einbezogen werden, in dem noch alle Möglichkeiten offen stehen". Eine 24-Stunden-Frist werde wohl kaum "durch das Aarhus Compliance Komitee als ausreichender zeitlicher Rahmen bewertet", sagt die Hamburger Umweltrechtlerin Roda Verheyen, die auch Greenpeace berät. Es sei erstaunlich, wie sich die Bundesregierung über diesen Verstoß hinwegsetze. Letztlich schade dies aber der Einstellung von Verbänden und Öffentlichkeit, sagt Verheyen. "Wenn Beteiligung nur pro forma und mit solchen Fristen durchgeführt wird, ist sie sinnlos."

© SZ vom 28.01.2020 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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