KlimazieleUmwelthilfe plant Verfassungsbeschwerde gegen Heizungsgesetz

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Vergangene Woche hat der Bundestag das neue Heizungsgesetz beschlossen.
Vergangene Woche hat der Bundestag das neue Heizungsgesetz beschlossen.
Bernd Weißbrod/dpa

Bereits vor dem Beschluss des Bundestags gab es verfassungsrechtliche Bedenken gegen die neuen Regeln für Heizungen. Die Umwelthilfe will nun vor Gericht ziehen.

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Die Deutsche Umwelthilfe will das neue Gebäudemodernisierungsgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht kippen. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sagte der Nachrichtenagentur dpa: „Jetzt wissen wir, wie dieses Gesetz final aussieht.“ Im September werde man so weit sein, eine Verfassungsbeschwerde einreichen zu können.

Das neue Gesetz wurde in der vergangenen Woche im Bundesgesetzblatt verkündet. „Das Ziel der Klimaneutralität 2045 kann mit diesem Gesetz nicht erreicht werden“, sagte Metz. „Nach 2044 wird nach wie vor der Einbau von Öl- und Gasheizungen möglich sein. Dieses Verbot ist gefallen.“

Das Gebäudemodernisierungsgesetz sieht vor, dass nicht nur Wärmepumpe, Fernwärmeanschlüsse, hybride Heizungsmodelle oder eine Biomasseheizung möglich sind, sondern weiterhin neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden dürfen. Voraussetzung ist, dass diese vom 1. Januar 2029 an einen schrittweise zunehmenden Anteil CO₂-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Für bestehende Heizungen soll von 2028 an eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Diese soll anfangs wie bisher bis zu ein Prozent betragen und dann steigen. Allerdings ist unklar, ob diese sogenannte „Biotreppe“ ausreicht, die Biogase in der Menge zur Verfügung stehen – und wie teuer sie dann sind. Der Kern des von der Ampelregierung beschlossenen früheren Heizungsgesetzes fiel weg, nämlich dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Heizen macht einen wesentlichen Teil der Emissionen aus

Das Risiko hoher Kosten sei für Mieterinnen und Mieter besonders hoch, sagte Metz: „Sie haben keinerlei Entscheidungsfreiheit darüber, welche Technologie in ihren Keller eingebaut wird.“ Außerdem sei die „Biotreppe“ auch nur bis 2040 geregelt. „Alles Weitere bleibt offen und unklar.“

Eine wesentliche Rolle bei der Verfassungsbeschwerde werde der Grundgesetz-Artikel 20a spielen: die Verpflichtung zum Schutz natürlicher Lebensgrundlagen für kommende Generationen. „Wenn die Klimaneutralität im Gebäudesektor verfehlt wird, wird insgesamt die Zielerreichung infrage gestellt, weil der Gebäudesektor ein wesentlicher Sektor ist.“ Das Gebäudemodernisierungsgesetz sei das Herzstück der Gebäudepolitik. „Der Artikel 20a wird infrage gestellt und damit die Freiheit der zukünftigen Generationen.“

In einem ersten Schritt müsse das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Entscheidung annehmen, sagte Metz. „Davon gehen wir aus.“ Falls die Beschwerde zur Entscheidung angenommen werde, dauere es bei optimistischer Schätzung ein Jahr oder anderthalb Jahre, bis es zu einer Entscheidung komme. „Wenn wir Erfolg haben, erklärt das Bundesverfassungsgericht das Gesetz oder Teile davon für verfassungswidrig.“ Die Regierung muss die Regeln dann entsprechend verändern.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 2021 in einem wegweisenden Urteil, Artikel 20a verpflichte den Staat zum Klimaschutz. Das Gericht stellte fest: Einschneidende Schritte zur Senkung von schädlichen Treibhausgasemissionen dürfen nicht zulasten der jungen Generation aufgeschoben werden. Das Gericht trug der Bundesregierung auf, das Klimaschutzgesetz nachzubessern.

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