Umweltschützer der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wollen den Autobauer Mercedes gerichtlich dazu zwingen, von Oktober 2030 an keine Autos mit Verbrennungsmotor mehr zu verkaufen. Und auch für die Zeit bis dahin sollen den Schwaben Grenzen gesetzt werden. 516 Millionen Tonnen CO₂ - so viel Restbudget hat die Umwelthilfe für neue Mercedes-Fahrzeuge errechnet. Ist das aufgebraucht, müsse Schluss sein mit Dieseln und Benzinern.
Doch ist es wirklich denkbar, dass ein deutsches Gericht einem Konzern vorschreibt, wann er sein letztes Verbrenner-Auto auf die Straße bringen darf? Mit dieser Frage beschäftigte sich am Dienstag zum ersten Mal das Stuttgarter Landgericht. Und dort ließ Richter Bernd Rzymann zumindest durchblicken: Für komplett absurd hält er die Argumentation der Umweltschützer nicht. Ob das allerdings reicht, um Mercedes als erstes Unternehmen zu einem Verbrenner-Stopp zu zwingen, und ob das überhaupt ein deutsches Gericht entscheiden kann, ist fraglich.
Im Saal 155 ist es nicht nur stickig, sondern auch ziemlich eng für die rund 30 Zuhörerinnen und Zuhörer, die meisten sind Medienvertreter, aber auch ein paar Schüler schauen sich den Prozess an. Weil man hier in vier eng bestuhlten Reihen Knie an Rücken hockt, hat der Richter ausnahmsweise eine Maskenpflicht für alle im Saal verfügt. Insofern haben die Umweltschützer schon einmal eines erreicht: Der Prozess, der mit Pause gerade einmal eine Stunde dauert, erregt die von den Klägern erhoffte Aufmerksamkeit. Spätestens seit die Umwelthilfe Dieselfahrverbote in einzelnen Städten vor Gericht erstritt, dürfte auch in der deutschen Autoindustrie keiner mehr einen Prozess gegen den Verein als reine Show abtun.
Bei Mercedes herrscht Kopfschütteln
Auch wenn es diesmal um etwas noch Größeres geht: Die Umwelthilfe möchte Mercedes per Gericht zu einem früheren Verbrenner-Verkaufsverbot verpflichten, als es die Gesetze bisher vorschreiben. Eine solche Klage führt die DUH auch gegen BMW, die Umweltschützer von Greenpeace haben sich in ähnlicher Weise den VW-Konzern vorgenommen. In der EU sollen allerdings erst von 2035 an keine Neuwagen mit Benzin- oder Dieselmotoren mehr verkauft werden dürfen, einige Länder planen schon ein etwas früheres Verbrenner-Aus. In Deutschland hat die Politik bisher kein Enddatum festgelegt.
Beim Stuttgarter Autobauer herrschte schon im September vergangenen Jahres reichlich Kopfschütteln, als die Umwelthilfe die Klage ankündigte. Die Position der Schwaben: Bis 2030 wolle man sowieso nur noch rein elektrische Fahrzeuge verkaufen - also genau das, was die DUH jetzt vor Gericht fordert. Mit diesem Ziel gehen die Stuttgarter tatsächlich forscher voran als etwa BMW, wo man sich mit konkreten Zahlen sehr zurückhält. Allerdings setzt auch Mercedes hinter seine Ankündigung eine kleine Fußnote - "überall dort, wo die Marktbedingungen es zulassen". Der Autohersteller lässt sich also doch noch ein kleines Hintertürchen offen. "Das reicht nicht", sagen die Umweltschützer und fordern einen verbindlichen Ausstiegstermin. Vor Gericht hielten die Mercedes-Anwälte nur ein kurzes Statement, in dem sie in Bezug auf die Kläger von "vagen Behauptungen", "Unterstellungen" und "Mutmaßungen" sprachen. Wieder lautete der Tenor: Mercedes macht mehr als der Gesetzgeber verlangt.
Richter Bernd Rzymann befand zumindest, dass die Klage der DUH zulässig ist. "Allein das ist sensationell", findet Umwelthilfe-Geschäftsführer Jürgen Resch. Dennoch betonte Rzymann in seinem Eingangsstatement auch mehrmals, dass es schon recht schwierig werde, über den Unterlassungsantrag zu entscheiden. Denn welche Grundrechtseingriffe für jeden einzelnen Bürger genau drohen, wenn etwa der Autobauer nach 2030 noch Verbrenner verkauft, das sei dann doch alles sehr abstrakt. Aber klar sei auch: "Wenn zu viel emittiert wird, bedeutet dies, dass der Gesetzgeber tätig werden muss." Dann würde dieser auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergreifen. Die könne man zwar jetzt noch nicht konkret benennen - aber es sei eben nicht abwegig, so zu argumentieren, wie es die Umwelthilfe tut. Doch es gibt noch ein Problem: Emissionen wird es auch weiterhin geben, nur: Wer darf wie viel und wie lange? National gibt es zwar Ziele für Sektoren, aber nicht einzelne Firmen. Darf also Mercedes nach 2030 keinen Benziner mehr verkaufen, ein anderer Hersteller oder auch ein Unternehmen aus einer anderen Branche aber schon, weil diese eben nicht verklagt wurden?
Für den 13. September ist ein Verkündigungstermin am Stuttgarter Landgericht angesetzt. Allerdings heißt das nicht, dass es dann auch ein Urteil gibt. Es ist zum Beispiel auch denkbar, dass der Richter das Verfahren an eine andere Instanz verweist. Vielleicht wird sogar der Europäische Gerichtshof darüber entscheiden, ob die Umweltschützer einen Autokonzern zum Verbrenner-Stopp zwingen können.