Süddeutsche Zeitung

Umstrittenes Angebot:Jameda fürchtet keine Nachteile durch Urteil

Das Bewertungsportal für Ärzte finanziert sich vor allem durch den Verkauf von Premium-Paketen. Die Preise dafür sollen unverändert bleiben, auch wenn nun weniger Anzeigen geschaltet werden

Von Hans von der Hagen und Felix Hütten

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Ärzte-Bewertungsportal Jameda hat das Unternehmen mit einer Änderung des Geschäftsmodells reagiert und Anzeigen auf der Webseite ausgeblendet. Eine Dermatologin hatte geklagt, weil unter ihrem Profil bei Jameda die Namen konkurrierender Ärzte eingeblendet wurden. Sie wollte daher ihr Profil löschen lassen. Die Namen der Wettbewerber wurden angezeigt, weil diese bei Jameda ein Premium-Paket gebucht hatten. Allerdings erschienen die Hinweise nur bei Ärzten, die selbst nichts an Jameda zahlten.

Wie entschied das Gericht?

Der BGH befand, dass die Ergebnisse bei einer Suche nach Ärzten auf Jameda aufgrund dieser Anzeigen nicht neutral zusammengestellt wurden. Daher habe die klagende Ärztin einen Anspruch auf Löschung des Profils.

Wie reagierte Jameda?

Das Unternehmen schaltete die Anzeigen konkurrierender Ärzte nach dem Urteil ab. Daher gibt es aus Sicht des Unternehmens nun keinen Anspruch mehr auf Löschung von Profilen. Auch in Zukunft seien Angaben und Bewertungen zu allen 275 000 niedergelassenen Ärzten abrufbar.

Wird das Urteil finanzielle Konsequenzen für Jameda haben?

Zunächst nicht - sagt zumindest Jameda, eine Tochter des Burda-Verlags. Allerdings wird das Unternehmen erst nach Erhalt der Urteilsbegründung entscheiden, ob gegebenenfalls weitere Änderungen auf den Webseiten notwendig sind. Die Anzeigen seien "kein Verkaufsargument" gewesen, daher werde es auch keine Preissenkungen für die Premium-Pakete in den drei Preisstufen von 59 Euro bis 139 Euro geben. Der so erworbene Kundenstatus hat nach Jameda-Angaben keinen Einfluss auf das Ranking der Ärzte bei einer Suche: Das Ranking leite sich allein aus der Zahl der Bewertungen und der Durchschnittsnote ab.

Warum können Ärzte ihr Profil nicht löschen lassen?

Hierzulande haben Patienten ein Recht auf freie Wahl des Arztes - und entsprechend ein berechtigtes Interesse an Informationen über Mediziner. Schon im Jahr 2014 entschied der BGH in einem weiteren Urteil, dass Ärzte ihre Profile nicht einfach löschen lassen können.

Warum sehen viele Ärzte Bewertungsportale kritisch?

Patienten haben zumindest bei Jameda die Möglichkeit, ihren Arzt öffentlich mit Schulnoten zu bewerten. Zudem können sie einen Text hinterlassen, in dem sie Lob und Kritik formulieren. Zwar können Ärzte diesen Text kommentieren; ändern oder löschen dürfen sie ihn aber nicht. Viele Ärzte sehen sich durch die Bewertungsfunktion des Portals enorm unter Druck gesetzt. Sie fürchten um ihren Ruf, wenn Patienten eine besonders schlechte Note vergeben oder Vorwürfe formulieren, die aus ihrer Sicht irreführend oder falsch sind.

Wie prüft Jameda Bewertungen?

Etwa 1500 Bewertungen werden bei Jameda im Schnitt täglich erstellt. Sie durchliefen einen automatischen Prüfalgorithmus, heißt es beim Unternehmen. Kontrolliert werde etwa, ob mehrere Bewertungen für einen Doktor von der gleichen IP-Adresse stammten, oder ob es Indizien dafür gebe, dass ein Arzt sich selbst eine Bewertung schreibe. Etwa zehn Prozent der Bewertungen würden sofort gelöscht, weitere auffällige Bewertungen landeten bei einem von insgesamt 20 Mitarbeitern in der Qualitätssicherung, die dann genauer prüften. Dass viele Bewertungen entweder sehr positiv oder sehr negativ sind, begründet Jameda vor allem damit, dass viele Patienten sich gerade dann auf der Seite äußerten, wenn sie nach einer Behandlung "emotionalisiert" seien.

Was fordern die Ärztekammern für die Bewertungsportale?

Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, drängt den Gesetzgeber zu neuen Regeln. Ärzte sollten selbst entscheiden können, ob sie in einem Portal gelistet werden wollen oder nicht. Auch in den Landesärztekammern wird der aktuelle Fall heftig diskutiert. Manche Ärzte vertreten den Standpunkt, dass sich besonders der Kauf von Premium-Konten verbiete, da es sich hierbei um eine Werbung handle. Die ist in den Berufsordnungen der Landesärztekammern strengen Regeln unterworfen. So heißt es zum Beispiel in der Berufsordnung der bayerischen Landesärztekammer: "Berufswidrig ist insbesondere eine nach Inhalt oder Form anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung."

Was empfehlen Verbraucherschützer?

Bei der Verbraucherzentrale wird vor allem die mangelnde Transparenz bei den Bewertungen auf den Portalen moniert. Zudem sei es auch für Patienten schwer einzuschätzen, ob sie vielleicht nur deswegen auf den Profilseiten bestimmter Ärzte landeten, weil diese dafür gezahlt hätten. Als Alternative bietet sich aus Sicht der Verbraucherschützer ein nicht gewinnorientiert arbeitendes Bewertungsportal an: die Weisse Liste. Das Portal wird von der Bertelsmann-Stiftung finanziert wird und steht unter der Schirmherrschaft der Patientenbeauftragten des Bundes. Allein - die Zahl der Bewertungen dort ist noch gering.

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Quelle:
SZ vom 22.02.2018
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