Streik der Flugbegleiter:Lufthansa beschließt Sonderflugpläne

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Maschinen der Lufthansa stehen auf dem Münchner Flughafen. (Foto: Nicolas Armer/dpa)
  • Arbeitsgerichte halten den Streik der Flugbegleitergewerkschaft Ufo für zulässig.
  • Die Lufthansa muss an diesem Donnerstag und Freitag 1300 Flüge streichen.

Von Jens Flottau, Frankfurt

Die Flugbegleiter der Lufthansa können wie geplant an diesem Donnerstag und Freitag streiken. Die Lufthansa scheiterte am Mittwochabend vor dem Landesarbeitsgericht Hessen in zweiter Instanz mit dem Versuch, den Streik untersagen zu lassen. Die Berufung der Lufthansa gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts zur Zulässigkeit des Streiks werde zurückgewiesen, erklärte Richter Peter Gegenwart am Mittwoch in Frankfurt. Das Arbeitsgericht Frankfurt hatte den geplanten 48-Stunden-Streik der Flugbegleitergewerkschaft UFO für rechtmäßig erklärt. Die Lufthansa hatte versucht, den Ausstand in der zweiten Instanz vor dem Arbeitsgericht im Eilverfahren zu kippen.

Der Konzern reagierte enttäuscht auf die Entscheidung. "Wir werden nun prüfen, ob wir im Nachgang zum angekündigten Streik weitere rechtliche Schritte einleiten und auf Schadensersatz klagen," sagte eine Unternehmenssprecher. Auch ein für den Abend geplantes Treffen von Lufthansa-Chef Carsten Spohr mit Vertretern von UFO, aber auch der Konkurrenzgewerkschaft Verdi und der noch in Gründung befindlichen Cabin Union, kann den Streik nicht abbiegen. Spohr wollte unabhängig vom schwelenden Rechtsstreit mit UFO nach Lösungsmöglichkeiten für die "verfahrene Situation in der Kabine" sprechen.

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Die Gewerkschaft UFO hat die Flugbegleiter der Lufthansa-Tochter Germanwings zum Streik aufgerufen. Fragen und Antworten für Kunden.

Die Vertreter der Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO), mit denen die Lufthansa seit rund einem Jahr im Clinch liegt, wollten daran nicht teilnehmen. "Wir sind an konkreten Ergebnissen interessiert und nicht daran, dass man mit uns spricht, um uns ruhig zu stellen", sagte UFO-Vizevorsitzender Daniel Flohr. Womöglich müsse ein Schlichter oder ein Vermittler von außen eingeschaltet werden.

UFO hat zu einem 48 Stunden langen Streik bei der Haupt-Fluglinie Lufthansa ab Donnerstag 0.00 Uhr aufgerufen. Nach Angaben der Lufthansa müssen wegen des Streiks insgesamt 1300 von rund 6000 Flügen an den beiden Tagen ausfallen. Davon seien etwa 180 000 Fluggäste betroffen.

Seit geraumer Zeit verweigert der Arbeitgeber Verhandlungen über mehrere gekündigte Tarifverträge mit UFO. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass der nach internem Streit in der Gewerkschaft eingesetzte jetzige Vorstand nicht vertretungsberechtigt ist. Diese Frage sei in einem anderen Verfahren zu klären und könne den Streik nicht unwirksam machen, erklärte der Arbeitsrichter. Es liege ein Streikbeschluss vor, hatte die Richterin am Arbeitsgericht in erster Instanz erklärt. Die Tarifverträge seien nach Auffassung des Gerichts wirksam gekündigt, es gebe damit keinen Verstoß gegen die Friedenspflicht. Der geplante Streik sei auch nicht unverhältnismäßig. Die Lufthansa vertrat in der Verhandlung die Auffassung, der Streikbeschluss sei nicht rechtmäßig, weil UFO die Abstimmungsregeln während des laufenden Votums geändert habe. Statt 70 Prozent der stimmberechtigten Mitglieder gelte jetzt, dass 70 Prozent der Abstimmenden als Quorum ausreichten.

© SZ vom 07.11.2019 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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