Seit dem 9. Oktober prüfen Banken in Überweisungen den Namen des Empfängers. Bisher wurde lediglich die 22-stellige IBAN auf ihre Korrektheit kontrolliert. Die neue Verordnung hat einige Kundinnen und Kunden zwar anfangs verwirrt, laut den Banken gibt es aber nur vereinzelt Beschwerden. Hier die wichtigsten Infos:
Wie genau funktioniert die Empfängerprüfung?
Bei einer Überweisung werden Verbraucher informiert, ob der eingegebene Empfängername zu dem des tatsächlichen Kontoinhabers passt. Wenn der Name fast mit den Daten übereinstimmt, soll das ebenfalls für Verbraucher transparent gemacht werden. Wer also „Marie Müller“ statt korrekt „Marie Mueller“ eingibt, soll keine bloße Fehlermeldung sehen, sondern nachvollziehen können: Der eingegebene Name weicht kaum vom tatsächlichen ab. Online soll das über ein dreifarbiges Ampelsystem funktionieren. Leuchtet die Ampel grün, stimmt der Name mit den Daten überein. Bei Orange stimmt der Name fast und der richtige Name wird angezeigt. Bei Rot liegt keine Übereinstimmung vor. Für Zahlende und Empfänger soll die Prüfung kostenlos sein.
Wie kommt die neue Verordnung bei Kundinnen und Kunden an?
Die Deutsche Kreditwirtschaft, die Interessenvertretung der kreditwirtschaftlichen Spitzenverbände, erklärt der SZ auf Nachfrage, die Empfängerprüfung sei „erfolgreich gestartet“. Verschiedene Banken bestätigen, dass nicht auffällig viele Beschwerden oder Nachfragen auftauchen. Die Commerzbank etwa spricht von einem „reibungslosen Ablauf“ bei der Einführung. Die Targobank erklärt, die Anzahl an Nachfragen von Kunden befindet sich auf einem „normalen Niveau“.
Vereinzelt habe es jedoch Irritationen gegeben. Kunden wenden sich laut Deutscher Kreditwirtschaft vor allem dann an Banken, wenn eine Abweichung zwischen Name und IBAN auftaucht. Zwar können sie unabhängig vom Ergebnis der Namensprüfung selbst entscheiden, ob sie die Überweisung tätigen. Ein abweichender Name kann jedoch zur Verwirrung führen. Etwa wenn man Geld an ein Unternehmen überweisen möchte, das Konto aber auf eine Privatperson angemeldet ist und deshalb ein Fehler angezeigt wird.
Was passiert, wenn der eingegebene Name nicht mit dem des Kontoinhabers übereinstimmt?
Jede Person kann unabhängig vom Ergebnis der Prüfung entscheiden, ob die Überweisung getätigt werden soll. In der Praxis wird es immer wieder Situationen geben, in denen eine Überweisung trotz rot leuchtender Ampel sinnvoll sein kann. Man denke etwa an Überweisungen zwischen Freunden, die nur an Spitznamen oder Vornamen adressiert werden. Sollte das Geld trotz Empfängerprüfung auf dem falschen Konto landen, haften die Banken nicht. Anders sieht es aus, wenn die Empfängerprüfung nicht korrekt oder gar nicht ausgeführt worden ist. In diesen Fällen können Verbraucher sich das Geld von der Bank zurückholen, heißt es in der EU-Verordnung.
Was genau ist von der Änderung betroffen?
Grundsätzlich sind von der Veränderung nur Überweisungen im Euro-Raum betroffen, die in Euro abgewickelt werden. Überweisungen ins nicht-europäische Ausland werden auch weiterhin nicht auf die Korrektheit des Empfängernamens geprüft. In jedem der Fälle können Verbraucher weiter selbst entscheiden, ob sie eine Überweisung tätigen möchten, unabhängig vom Ergebnis der Empfängerprüfung. Vom 9. Oktober an führen Banken die Prüfung verpflichtend aus. Vereinzelt setzen diese die neue Regel schon ab dem 5. Oktober um.
Zahlungsdienstleister müssen künftig sowohl herkömmliche als auch Echtzeitüberweisungen prüfen. Auch wer die Überweisung in Papierform tätigt, hat Anspruch auf den neuen Sicherheitsmechanismus – allerdings nur, wenn das Papier persönlich bei der Bank eingereicht wird. Außerdem fallen nur Überweisungen von Girokonto zu Girokonto unter den neuen Schutz. Geldtransfers von anderen Kontoarten wie Spar- oder Darlehenskonten sind ausgenommen. Bestehende Daueraufträge sind von der Namensverifizierung nicht betroffen. Erst bei einer Änderung fällt hier die Prüfung an.
Warum gibt es die Verordnung?
Die Europäische Union möchte Verbraucher besser vor Betrug schützen. Bisher wird für eine Überweisung lediglich eine IBAN benötigt. Betrüger können Opfer deshalb beim Überweisen auffordern, den eigenen Namen als Empfänger anzugeben. So kann der Eindruck entstehen, das Geld werde auf ein Konto überwiesen, das eigens für das Opfer angelegt worden ist. Auch Menschen, die sich bei der Eingabe der IBAN vertippen, sollen durch die Namensprüfung einen zusätzlichen Schutzmechanismus erhalten, sodass ihr Geld auch wirklich den richtigen Menschen erreicht.
