Überwachungstechnik:Verdächtige Bewegungen auf der Waschbär-Cam

Waschbär

Eine exzellente Nahaufnahme eines Waschbären. Die Bildqualität von Wildtierkameras reicht allerdings insbesondere nachts gerade mal aus, um ein Tier zu identifizieren.

(Foto: Jochen Lübke/dpa)
  • Hausbewohner nutzen zunehmend sogenannte Wildtier- und Überwachungskameras, um Tiere zu identifizieren - oder einfach, um schöne Fotos von ihnen zu machen.
  • Die Kameras funktionieren per Bewegungsmelder. Zeigen sie den öffentlichen Raum, können auch Menschen ins Bild geraten und aufgenommen werden. Das ist Datenschützern zufolge bedenklich.

Von Katharina Kutsche

Rehe, die im Blumenbeet äsen, Waschbären, die Mülltonnen nach Essbarem durchsuchen - wilde Tiere leben immer näher bei den Menschen und machen sich deren Lebensraum zu eigen. Gerade im Winter, wenn die Nahrung knapp wird, suchen die Tiere in Gärten und Garagenhöfen nach Nahrung und richten je nach Größe und Verhalten Unordnung und Schäden an. Wer wissen will, welcher Störenfried hinterm Haus aktiv ist, kann den Tieren mit einer Wildkamera auf die Spur kommen.

Diese werden eigentlich von Jägern und Waldbesitzern eingesetzt, etwa um zu beobachten, wie sich der Wildbestand im Revier entwickelt oder welche Tiere sich dort überhaupt herumtreiben. Doch seit es die Geräte für den Außeneinsatz günstig beim Discounter zu kaufen gibt, sind sie für Privatleute attraktiv, schließlich erfassen die Apparate alle ungebetenen Gäste, Tiere und Menschen. Das aber kann Probleme mit dem Datenschutzgesetz verursachen.

Die Kameras sollten ausschließlich das Privatgrundstück aufnehmen

Technisch gesehen sind die im Handel als "Wild- und Überwachungskameras" angebotenen Geräte Digitalkameras in wetterfestem Gehäuse, die gesteuert von einem Bewegungsmelder Bilder schießen oder kurze Videosequenzen aufnehmen. Die tagsüber geschossenen Aufnahmen sind üblicherweise in Farbe, in der Dunkelheit schaltet die Kamera in den Schwarz-Weiß-Modus und leuchtet den überwachten Bereich mit Infrarot-LEDs aus, sobald etwas in die Fotofalle gerät. Teurere Apparate nutzen schwarze LEDs, die kein sichtbares Blitzlicht erzeugen.

Beim Aufbau ist jedoch einiges zu beachten, erklärt Mattias Fischer, Pressesprecher der niedersächsischen Landesbeauftragten für Datenschutz: "Als Privatperson bekomme ich mit dem Datenschutz keine Probleme, wenn ich die Kamera so installiere, dass sie nicht auf den öffentlichen Raum gerichtet ist." Wer also nur den eigenen Garten, abgewandt von Straße und Bürgersteig, beobachten möchte, ist auf der sicheren Seite.

Anders ist es, wenn ein Jagdpächter eine Wildkamera in einem Wald anbringt. Hier gilt es laut Bundesdatenschutzgesetz, die "schutzwürdigen Interessen" von Betroffenen, etwa Wanderern und Joggern, abzuwägen. Und deren Interesse ist in der Regel nicht, beim privaten Spaziergang fotografiert oder sogar gefilmt zu werden. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Wald in Privat- oder staatlichem Eigentum steht: "Entscheidend ist, ob der Wald öffentlich zugänglich ist, dann gilt er als öffentlicher Raum", so Fischer. Schließlich lasse sich für einen Spaziergänger nicht immer zweifelsfrei erkennen, ob der Weg auf öffentlichem oder privatem Grund verläuft.

Für ein Wolfsfoto im Großformat sind die Kameras zu schlecht

Aus Sicht von Torsten Reinwald, Sprecher des Deutschen Jagdverbandes, ist es aber unwahrscheinlich, dass Spaziergänger von einer Wildkamera im Wald eingefangen werden: "Die Tiere bewegen sich nicht auf den gleichen Wegen wie die Menschen. Da gibt es eigentlich keine Konfliktpunkte." Vorsorglich empfiehlt der Verband, die Kameras gar nicht erst auf Spazierwege zu richten, sagt Reinwald, und: "Wir fordern dazu auf, sollten Personen auf den Kameraaufnahmen sein, diese sofort zu löschen." Wildkameras haben für den Jagdverband nur eine Zielrichtung, sagt Reinwald: "Es geht um Wildtierbeobachtung und nicht um die Erhebung personenbezogener Daten."

Mithilfe der Outdoor-Fotoapparate weisen die Jäger etwa Wildkatzen, Wildschweine und Luchse in den deutschen Wäldern nach, "im Jahr 2015 haben wir über 100 Kameras für das Wildtiermonitoring verteilt", so Reinwald. Aus den Aufnahmen ziehen sie Rückschlüsse auf die Population und für eine gezieltere Bejagung, außerdem sind die Ergebnisse wissenschaftlich relevant: Seit sich wieder vermehrt Wölfe in Deutschland ansiedeln und Landwirten und Bürgern Sorgen bereiten, werden Wildkameras auch dafür genutzt, die Zahl und Reviere der Rudel zu ermitteln.

Über die Qualität der Nachtfotos sollten sich Nutzer aber keine Illusionen machen, sagt Reinwald: "Die Qualität ist bescheiden. Eine Wildkamera hat zwei Stärken: Sie kann nachts mit Infrarot aufzeichnen und reagiert extrem empfindlich auf Bewegung. Für Hochglanzfotos für die Posterwand sind sie allerdings ungeeignet."

Einbrecher können problemlos fotografiert werden

Privatleute haben vor allem einen Nutzen, wenn sie mithilfe der Wildkamera tierische Gäste im eigenen Garten identifizieren. In der Regel werden die Kameras mit einem längeren Gurt geliefert, sodass sie an Baumstämmen oder Dachüberständen fixiert werden können. Je nach Anbringungsort lässt sich also feststellen, wer die Beete plündert oder ob das nächtliche Scharren auf dem Dachboden von einem Marder oder Nachbars Katze stammt. Ist der Verursacher erkannt, können gemeinsam mit einem Experten die nötigen Gegenmaßnahmen getroffen werden. Die unterscheiden sich schließlich, je nachdem ob man es mit einem Feldhasen oder einem ausgewachsenen Keiler zu tun hat.

Und wenn die Kamera einen Einbrecher fotografiert? Aus Sicht der Datenschutzbeauftragten ist das auf privatem Grund kein Problem, sagt Mattias Fischer - wer sich unberechtigt auf einem Grundstück bewegt, kann sich nicht auf das Datenschutzgesetz berufen. Hat dagegen eine Wildkamera im öffentlichen Raum einen Wilderer oder einen Jagdgegner aufgezeichnet, der gerade einen Hochsitz umsägt, ist es eine Frage der Abwägung, ob die Aufnahme als Beweis vor Gericht genutzt werden darf, so Fischer: "Ein klares Beweisverwertungsverbot gibt es nicht, die Entscheidung liegt beim Gericht." Sie hänge davon ab, ob die Wildkamera rechtmäßig angebracht war. Und das müsse der jeweilige Besitzer selbst prüfen: vor dem Aufhängen.

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