ÜberstundenRegierung weiß nicht, wie viele vom Steuerbonus profitieren würden

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Spätabends im Büro.
Spätabends im Büro. (Foto: William Perugini via www.imago-images.de/imago images/Westend61)
  • Die Regierung plant einen Steuerbonus für Überstunden, um Arbeitnehmer zu mehr Arbeit zu motivieren. Der Bonus soll jedoch nur für Zuschläge gelten und nicht für die Überstunde selbst.
  • Die Bundesregierung kann nicht sagen, wie viele Menschen von dem geplanten Gesetz profitieren würden. Kritiker bemängeln, dass vor allem Gutverdiener und Männer davon profitieren könnten.
  • Der finanzielle Vorteil für Arbeitnehmer wird voraussichtlich gering ausfallen. Bei einem Beispielgehalt von 6400 Euro monatlich würde der Steuerbonus pro Überstunde etwa vier Euro betragen.
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Chef, ich bleib heute gerne länger: Ein Steuervorteil soll Arbeitnehmer dazu verleiten, Überstunden zu machen. Doch der Plan hat zwei Probleme.

Von Bastian Brinkmann, Berlin

Die Deutschen sollen mehr Bock auf Arbeit bekommen, wünscht sich die CDU. Sie hat im Wahlkampf versprochen, Mehrarbeit zu belohnen. „Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben“, steht im Koalitionsvertrag. Die Regierung werde „Überstunden steuerlich besser stellen“, sagte Unionsfraktionschef Jens Spahn diese Woche im Bundestag. Das klingt gut in vielen Ohren, Hunderte Millionen bezahlter Überstunden haben die Deutschen 2024 geleistet. Doch das Vorhaben hat zwei Probleme: Es werden viel weniger Menschen profitieren, als man denken könnte. Und der Steuerbonus wird in der Regel mickrig bleiben.

Denn nicht die Überstunde soll steuerfrei werden, sondern nur Zuschläge, die ergänzend zum Lohn für die Extraarbeit gezahlt werden. Das dürfte einige Menschen von dem Steuerbonus ausschließen, auch wenn sie mit großem Bock Mehrarbeit leisten. Und überhaupt profitieren nur Angestellte, deren Überstunden wirklich ausgezahlt und nicht nur auf einem Arbeitszeitkonto gespeichert werden.

Wie viele Personen von dem geplanten Gesetz profitieren würden, weiß die Bundesregierung nicht. Das musste sie in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen eingestehen, die der Süddeutschen Zeitung vorab vorlag. „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor“, heißt es in der Antwort auf die entsprechende Frage. Weder das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) noch das Statistische Bundesamt könnten dazu etwas sagen.

Das sei Politik im Blindflug, monieren die Grünen: „Gesetzgebung ohne empirische Grundlage gefährdet Steuerfairness und Haushaltsklarheit.“ Die Partei kritisiert zudem, dass die Regel bestehende Ungerechtigkeiten am Arbeitsmarkt noch weiter fördern könnte. „Überproportional profitieren vor allem Gutverdiener, meist Männer in Vollzeitjobs, während Geringverdienende und Teilzeitkräfte – überwiegend Frauen – weitgehend leer ausgehen“, sagt Sascha Müller von den Grünen. „Damit werden nicht nur geschlechtsspezifische Unterschiede, sondern auch die Kluft zwischen hohen und niedrigen Einkommen weiter zementiert.“

Auch für Gutverdiener wird der Steuerbonus überschaubar bleiben. Das zeigt sich, wenn man den geplanten Vorteil exemplarisch ausrechnet, zum Beispiel mit einem Stundenlohn von 40 Euro. Das entspricht bei einer 40-Stunden-Woche einem Monatslohn von 6400 Euro. Beträgt der Überstundenzuschlag 25 Prozent, sind das in dem Fall zehn Euro. Wie viel Steuern bislang darauf fällig werden, ist individuell. In der Regel dürften es höchstens rund vier Euro sein. Großzügig gerechnet geht es also um diese vier Euro pro Überstunde, die zusätzlich als Netto bleiben sollen.

Macht man jeden Tag im Monat eine Überstunde, erhöht das in dem Beispiel den Lohn um etwas mehr als ein Prozent. Ein höheres Gehalt erhöht laut Studien die Bereitschaft, mehr zu arbeiten, jedoch nicht sehr stark. Der Effekt auf das Wirtschaftswachstum dürfte durch den Steuerbonus also gering bleiben.

Es soll einen Deckel gegen Missbrauch geben

In manchen Tarifverträgen gibt es höhere Zuschläge. Die Eisen- und Stahlindustrie zahlt ab der dritten Überstunde an einem Tag 50 Prozent mehr Lohn. In Thüringen gibt es im Hotel- und Gaststättengewerbe bei mehr als fünf Überstunden pro Woche ebenfalls 50 Prozent dazu. Das geht laut Regierung aus dem Tarifregister des Bundes hervor. Diese höheren Zuschläge werden aber wohl nicht komplett steuerfrei. Denn die CDU spricht sich für einen Deckel bei 25 Prozent aus. „Die Steuerfreiheit von Überstundenzuschlägen orientiert sich an der bestehenden Steuerfreiheit für Nachtarbeitszuschläge“, sagt Fritz Güntzler, Vorsitzender der Arbeitsgruppe Finanzen der CDU/CSU-Fraktion. Und für steuerfreie Nachtarbeitszuschläge gelte ebenfalls eine Grenze von 25 Prozent des Grundlohns.

Dass solche Deckel im Einkommensteuergesetz stehen, liegt auch an Borussia Dortmund. Der Bundesligaverein nutzte nämlich bis 2003 ein Steuerschlupfloch und zahlte Spielern wie Christian Wörns und Márcio Amoroso ihre Millionengehälter teilweise als steuerfreien Zuschlag aus, wenn beispielsweise an einem Sonntag gespielt wurde. Rund 1,5 Millionen Euro Steuern habe der BVB pro Jahr nach eigenen Angaben demnach vermieden. Der damalige Finanzminister Hans Eichel (SPD) deckelte daher die maximalen Stundenlöhne bei steuerfreien Sonntagszuschlägen bei 50 Euro, um solchen Missbrauch einzudämmen.

Zu Steuertricks könnte es trotzdem kommen. Das ist in Frankreich bei einer ähnlichen Regel geschehen. Französische Büroarbeiter, deren Arbeitszeit nicht am Werkstor exakt erfasst wird, meldeten in Absprache mit dem Arbeitgeber mehr Überstunden, als sie eigentlich geleistet haben, um den Steuerbonus einzustreichen.

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