Süddeutsche Zeitung

Übersparte Bausparverträge:Kündigung ist möglich

Bausparkassen dürfen übersparte Bausparverträge unter bestimmten Bedingungen kündigen.

Darauf weist die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart hin.

Sie beruft sich dabei auf die Schlichtungsstelle des Verbands der Privaten Bausparkassen. Das Kündigungsrecht der Bausparkasse gelte allerdings nur, wenn bei Vertragsabschluss eine unbestimmte Rückzahlung vereinbart wurde, erläutert Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale.

"Übersteigt das Guthaben die Bausparsumme und aus dem Kleingedruckten geht hervor, dass die Rückzahlung unbestimmt ist, können beide Vertragspartner mit Frist von drei Monaten kündigen", sagt Nauhauser.

Wer dennoch am Vertrag festhalten wolle, müsse im Streitfall nachweisen, dass bei Vertragsabschluss der Anschein erweckt wurde, der Kunde könne die Vertragsdauer bestimmen. Das ist laut Nauhauser aber in der Regel schwierig.

Besser sei es, sich das Guthaben einfach auszahlen zu lassen und es bei einer Direktbank anzulegen. "Zur Zeit sind Zinssätze von bis zu fünf Prozent für einjährige Anlagen möglich", sagt Nauhauser. Damit entstehe dem Kunden überhaupt kein Schaden.

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