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Übergabeprotokoll:Hilfreich, aber freiwillig

Mieter haben keinen Anspruch auf eine Bestandsaufnahme vor dem Einzug. Es reicht aber auch, wenn nur eine Partei den Zustand der Wohnung festhält.

Die meisten Mieter kennen es: Beim Ein- oder Auszug wird ein Übergabeprotokoll erstellt. Zweck ist es, einvernehmlich den Zustand der Wohnung zu dokumentieren.

Doch nicht jeder Vermieter erstellt solche Protokolle. Der Mieter hat dann keinen Anspruch darauf, dass ein gemeinsames Protokoll erstellt wird. Darauf weist der Eigentümerverband Haus und Grund Deutschland hin. Sollte beim Einzug ein Übergabeprotokoll erstellt worden sein, kann anhand dessen beim Auszug leicht festgestellt werden, ob während der Mietzeit neue Schäden in der Wohnung entstanden sind. Mit dem Übergabeprotokoll beim Auszug kann hingegen Streit darüber vermieden werden, ob Schäden während der Mietzeit oder erst nach Rückgabe der Wohnung eingetreten sind.

Im Protokoll wird beispielsweise vermerkt, ob die Wohnung in frisch renoviertem Zustand übergeben wird, etwa als Erstbezug nach einer Renovierung. Oder ob es Mängel gibt, zum Beispiel Flecken im Teppichboden, kaputte Badfliesen, defekte elektrische Geräte. Ein- oder Umbauten können aufgelistet werden sowie die Anzahl der Schlüssel. Auch die Zählerstände von Strom, Wasser und Heizung werden angegeben.

Weder Vermieter noch Mieter sind verpflichtet, an einem gemeinsamen Protokoll mitzuwirken. Der Zustand der Wohnung kann aber auch mit einem nur von einer Seite erstellten Protokoll dokumentiert werden. Dies hat aber in einem späteren Gerichtsprozess weniger Beweiskraft. Wollen Mieter ein Protokoll ohne Beteiligung des Vermieters erstellen, sollten sie Fotos machen oder neutrale Zeugen hinzuziehen.

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Quelle:
SZ vom 07.04.2017 / dpa/SZ
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