Überbrückungshilfe III:Viel hilft viel - vielleicht

Eine Frau mit Maske geht an einer mit Rolltor verschlossenen Filiale der Modekette Primark in der Einkaufsstraße und Fu

Filiale dicht: So wie in der Frankfurter Innenstadt sieht es derzeit in vielen Städten aus.

(Foto: Ralph Peters/Imago)

Die Bundesregierung bessert bei den Fördermitteln nach. Ein paar offene Fragen bleiben bei der sogenannten Überbrückungshilfe III aber.

Von Michael Kläsgen

Nach massiver Kritik von Wirtschaftsverbänden will die Bundesregierung die sogenannte Überbrückungshilfe III im Corona-Hilfspaket nachbessern. Verfahren sollen vereinfacht und Förderbeträge aufgestockt werden. Viele Neuerungen zielen auf den Einzelhandel. Manche Details sind noch offen.

Neue Fixkosten sind laut Handelsexperten Joachim Stumpf wichtigste Korrektur. Abschreibungen auf nicht verkaufte Ware sollen nun einbezogen werden. Der Branchenverband fordert, dies vollumfänglich zu tun. Bisher wurden nur 50 Prozent berücksichtigt. Das zielt vor allem auf den Modehandel, der auf vollen Lagern sitzt, aber auch auf Feuerwerksverkäufer. Weiterhin gilt: Betriebliche Fixkosten werden erstattet, damit Firmen Mieten oder Strom weiter zahlen können, auch wenn sie keine oder nur wenig Einnahmen haben. Förderfähig sind auch Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite, Ausgaben für Telefon und Internet sowie Personalkosten, die nicht vom Kurzarbeitergeld erfasst sind. Neu ist: Investitionen für die bauliche Modernisierung und Umsetzung von Hygienekonzepten sollen ebenso wie Investitionen in Digitalisierung als Kosten geltend gemacht werden können, darunter auch der Aufbau oder die Erweiterung eines Online-Shops.

Mehr Geld sollen Betriebe erhalten, die aufgrund behördlicher Anordnungen dicht machen mussten. Zuschüsse soll es in Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro statt 500 000 Euro pro Monat geben, wenn das EU-Beihilferecht es zulässt. Bei allen anderen Unternehmen könnte die Obergrenze von bisher 200 000 Euro pro Monat auf eine Million Euro steigen. Geplant ist außerdem, den Förderzeitraum zu erweitern. Zu den bisherigen Fördermonaten Januar bis Juni sollen der November und Dezember hinzukommen. Sorge bereite Händlern die Frage, so Branchenbeobachter Stumpf, ob die Corona-Darlehen aus dem Vorjahr in Zukunft bedient werden können.

Es profitieren Betriebe, die bereits in Schieflage waren, kritisieren Experten

Förderberechtigt sollen Firmen sein, wenn sie einen Umsatzeinbruch von wenigstens 30 Prozent nachweisen können. Gefördert wird pro Monat. Vergleichswert ist in der Regel der Vorjahresmonat. Bisher mussten Firmen nachweisen, dass sie in mehreren Monaten Umsatzeinbrüche erlitten haben, oder ob sie direkt oder indirekt von Schließungen betroffen sind. Für die Fördermonate November und Dezember mussten Firmen bisher einen Umsatzrückgang von 40 Prozent vorweisen. Bei der Staffelung soll es bleiben: Je höher die Umsatzausfälle und Verluste, desto höher sind die Zuschüsse. Anträge sollen künftig auch Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro stellen können.

Stumpf kritisiert, dadurch könnten Händler bestraft werden, die dank ihres Engagements den Umsatz steigerten, etwa durch Online-Bestellungen, die im Laden abgeholt werden. Schon bisher hätten Betriebe profitiert, die bereits in Schieflage waren. Viele davon berichteten, noch nie eine so gute Liquidität gehabt zu haben. Das wiege sie aber in falscher Sicherheit. Die Darlehensrückzahlung könnte für sie zum Risiko werden.

Benachteiligt würden zudem Betriebe, die zwischen geschriebenen und fakturierten Umsätzen einen hohen Zeitversatz hätten, beispielsweise Möbelhändler. Sie könnten Probleme bekommen, wenn die jetzigen Regelungen nicht mehr gelten.

Höhere Abschlagszahlungen sollen ausgleichen, dass es dauert, bis die regulären Hilfen ausgezahlt werden - etwa weil Kurzarbeitergeld angerechnet wird und möglicher Missbrauch geprüft wird. Die Abschlagszahlungen sollen für drei Fördermonate gelten, der Höchstbetrag soll pro Monat bei 50 000 Euro liegen. Bisher waren es insgesamt bis zu 50 000 Euro. Gezahlt werden soll im Februar, die abschließenden Auszahlungen durch die Länder dann im März.

Solo-Selbstständige sollen eine Betriebskostenpauschale von 7500 Euro beantragen können - statt wie bisher 5000 Euro. Neu ist, dass auch sogenannte unständig Beschäftigte wie Schauspieler eine Neustarthilfe erhalten, und zwar in Höhe von 50 statt 25 Prozent des Vergleichsumsatzes.

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