Süddeutsche Zeitung

Banken:Milliardenstrafe für die UBS

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Ein französisches Gericht verurteilt die Schweizer Großbank wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu einer Strafzahlung von 1,8 Milliarden Euro. Der Aktienkurs steigt trotzdem.

Von Isabel Pfaff, Bern, und Meike Schreiber, Frankfurt, Bern/Frankfurt

Die Verwirrung war erst einmal groß, als die Richter im Pariser Justizpalast am Montag ihr Urteil verkündeten. Der Saal voll besetzt, die Akustik schlecht, war den Vertretern der Schweizer Großbank UBS zunächst einmal nicht ganz klar, ob das Gericht nun gute oder schlechte Nachrichten verkündet hatte. Erst nach einiger Zeit sprach sich wohl herum, dass es unter dem Strich noch halbwegs gut ausgegangen ist für die Nummer eins am Schweizer Finanzplatz: Wegen illegaler Kundenanwerbung und der schwerwiegenden Geldwäsche bei Steuerhinterziehung hat das Berufungsgericht in Paris die UBS zwar zu einer Strafzahlung von 1,8 Milliarden Euro verurteilt. Diese setzt sich aus einer Buße von einer Milliarde Euro und Schadenersatz von 800 Millionen Euro zusammen. Damit bestätigte das Gericht das Urteil der ersten Instanz grundsätzlich, senkte aber die Höhe der Buße deutlich.

Im Februar 2019 war die Bank noch zu einer Rekordstrafe von 3,7 Milliarden Euro und 800 Millionen Euro Schadenersatz an den französischen Staat verurteilt worden. Das Geldhaus, das sich zuvor auffällig siegessicher gegeben hatte, legte daraufhin Berufung ein. Im neu aufgerollten Verfahren vor dem Pariser Cour d'Appel senkte die Staatsanwaltschaft ihre Forderung auf zwei Milliarden Euro Buße und eine Milliarde Schadenersatz, weil ein neues Leiturteil des Pariser Kassationsgerichts vorlag: Demnach soll sich die Höhe von Bußen nicht an den unversteuerten Geldsummen orientieren, sondern an den hinterzogenen Steuern. Die Richter sind nun deutlich unter dieser Forderung geblieben.

In dem Verfahren ging es um Geschäftspraktiken von UBS und UBS France zwischen 2004 und 2012. Die Ermittler warfen der Bank vor, Schweizer Mitarbeiter nach Frankreich geschickt zu haben, um am Rande von exklusiven Jagdausflügen oder Golfturnieren reiche Franzosen als Kunden anzuwerben. Diese sollten dann heimlich, am französischen Fiskus vorbei, Konten in der Schweiz eröffnen. Nicht weniger als zehn Milliarden Euro sollen auf diese Weise aus Frankreich auf Schweizer Konten geflossen sein. Angeklagt waren in dem Verfahren auch die französische Tochter der UBS und sechs ehemalige Mitarbeiter.

Das am Montag verkündete Urteil ist voraussichtlich nicht das letzte in dieser Sache. Es besteht noch die Möglichkeit, den Kassationshof anzurufen, der den Fall aber nicht neu aufrollen, sondern lediglich über mögliche Verfahrensfehler entscheiden würde. Am Montag war noch unklar, ob eine der beiden Parteien Berufung einlegt.

Doch auch wenn womöglich das letzte Wort noch nicht gesprochen ist: Auch der jetzige Richterspruch ist eine Ohrfeige für das UBS-Management. Denn es ging in diesem Prozess nicht nur um den alten Konflikt zwischen dem Schweizer Bankgeheimnis und dem Steuerrecht eines EU-Staats, in diesem Fall Frankreichs. Es geht auch darum, wie scharf Bankenkriminalität in Europa heutzutage geahndet wird: 4,5 Milliarden Euro in erster Instanz, das sind Dimensionen, wie man sie bisher nur aus den USA kannte. In Europa sind die Strafen in der Regel niedriger: 2013 belegte die EU-Kommission mehrere Banken für ihr Kartell bei der Manipulation von Libor-Zinssätzen mit insgesamt 1,7 Milliarden Euro Strafe. In diese Größenordnung ist die UBS nun gerutscht. In Deutschland erreichen Strafen aber oft noch nicht einmal die Millionengrenze: Der bisherige Rekord in Deutschland und mit Blick auf die Finanzbranche waren einmal 40 Millionen Euro, womit die Finanzaufsicht Bafin die Deutsche Bank für verspätete Geldwäsche-Verdachtsmeldungen bestrafte.

Zurückgelegt hat die UBS für den Pariser Prozess übrigens nur 450 Millionen Euro. Akzeptiert sie das Urteil, wird das ihre zuletzt guten Geschäftszahlen eintrüben - und auch der Vergleich mit der Credit Suisse, der wichtigsten Schweizer Konkurrentin, dürfte weniger eindeutig zugunsten der UBS ausfallen. Am Aktienmarkt aber kam das Urteil dennoch gut an, man hatte Schlimmeres erwartet, die Aktie drehte nach der Verkündung ins Plus.

Die UBS-Aktie hat unter Axel Weber um 50 Prozent zugelegt

Zuletzt waren die Rollen am Zürcher Paradeplatz klar verteilt: ruhige Fahrwasser bei der UBS, Skandal um Skandal bei der Credit Suisse. Letztere ließ in den vergangenen Jahren zum Beispiel mehrere ihrer Manager beschatten und holte sich dafür eine scharfe Rüge der Schweizer Finanzmarktaufsicht. Dann kamen zu Jahresanfang noch die Greensill-Pleite hinzu und das Debakel rund um den Archegos-Hedgefonds. Keine Bank machte bei Archegos mehr Verlust als die Credit Suisse: rund fünf Milliarden Franken.

Dagegen lief es bei der UBS auffallend gut. Wenn Verwaltungsratspräsident Axel Weber im April 2022 sein Amt an den früheren Morgan-Stanley-Banker Colm Kelleher übergibt, wird seine Bilanz wahrscheinlich recht passabel sein - zumindest, wenn man auf den Aktienkurs schaut: So legte der Kurs seit dem Antritt 2012 um gut 50 Prozent zu, während etwa die Aktie der Deutschen Bank, für deren Führung der frühere Bundesbankpräsident damals ebenfalls im Gespräch war, fast 70 Prozent verlor.

Zusammen mit dem früheren Vorstandschef Sergio Ermotti hatte Weber das Investmentbanking verkleinert, vor allem den Anleihe-Handel, während die Deutsche Bank ungeachtet der immer strengeren Regulierung weiter zulegte auf diesem Gebiet. Sicherlich, die UBS hatte einen Vorteil, weil sie in der Finanzkrise Staatshilfe bekommen hatte, und natürlich profitiert sie davon, dass Vermögende ihr Geld in die Steueroase Schweiz bringen - aber es waren eben auch geschäftspolitische Entscheidungen, die dazu führten, dass die UBS an der Börse heute fast doppelt so viel wert ist wie die Deutsche Bank.

Offenkundig hat die UBS seit der Finanzkrise also vieles richtig gemacht. Das Verfahren in Paris, so sieht man es in der Schweiz, soll nun die Bewältigung der Vergangenheit abschließen, damit man danach mit dem neuen Konzernleiter Ralph Hamers durchstarten kann. Allerdings, und das dürfte wohl zu Axel Webers größten Fehlern zählen, hat auch der von Weber ausgewählte Hamers Altlasten im Gepäck: In den Niederlanden laufen Ermittlungen gegen ihn, weil er als Chef der dortigen Großbank ING nicht ausreichend gegen Geldwäsche vorgegangen sein soll.

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