Süddeutsche Zeitung

UBS:Neue Demut

Lesezeit: 3 min

Der Schweizer Großbank wird in einem Prozess in Paris Steuerbetrug und Geldwäsche vorgeworfen. Es geht um viele Milliarden - und die Frage, wie scharf solche Delikte in Europa geahndet werden.

Von Leo Klimm, Paris

Eins will man sich bei UBS nicht vorwerfen lassen: Arroganz. "Haben Sie bei uns auch nur den Anflug von Arroganz erlebt?", fragt Hervé Temime am Mittwoch die Richter. Der Pariser Staranwalt ist der neue Chefverteidiger der Schweizer Großbank in dem Milliardenprozess, der gegen UBS in der französischen Hauptstadt läuft, und seine Frage an diesem letzten Verhandlungstag ist natürlich eine rhetorische. Sie soll signalisieren, dass UBS aus der Niederlage in erster Instanz 2019 gelernt hat - als das Zürcher Institut wegen Steuerbetrugs und Geldwäsche zu einer Zahlung von sage und schreibe 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden war. Die Bank war zuvor durch allzu siegesgewisses Auftreten aufgefallen.

Demut ist also die Devise. Und UBS-Managerin Christine Novakovic, die beim Berufungsprozess unter den mächtigen Kronleuchtern des alten Pariser Justizpalasts für das Geldhaus aussagt, hat sie bestens verinnerlicht. Stets freundlich im Ton beantwortet sie jede Nachfrage, gelehrig nickt sie, wenn die Richter strenge Sätze sprechen. Nur: So anders UBS im Revisionsprozess auftritt, so unverändert sind die Positionen von Anklage und Verteidigung in der Sache. UBS, lautet Novakovics implizite Botschaft, interessierte sich früher nicht so sehr dafür, ob französische Kunden den Fiskus ihres Heimatlandes betrogen. Weil das Institut das auch nicht musste. "Wir haben das Gesetz angewendet", sagt Novakovic. Punkt.

Ob das so einfach ist, haben jetzt die Richter zu entscheiden. Es geht in diesem wegweisenden Prozess nicht nur um den alten Konflikt zwischen dem berühmt-berüchtigten Schweizer Bankgeheimnis und dem Steuerrecht eines EU-Staats, in diesem Fall Frankreichs. Es geht auch darum, wie scharf Bankenkriminalität in Europa heutzutage geahndet wird: 4,5 Milliarden Euro in erster Instanz, das sind Dimensionen, wie man sie bisher nur aus den USA kannte. Allein die Dutzenden Anwälte, die in Paris neben ihren Plätzen auch einen Gutteil des Publikumsränge besetzen, sind ein untrügliches Zeichen, dass viel auf dem Spiel steht.

Mitarbeiter sollen in Frankreich gezielt betuchte Kunden angeworben haben, um ihr Geld am Fiskus vorbei in die Schweiz zu leiten

Neben der Bank und ihrem französischen Ableger stehen sechs frühere UBS-Manager vor Gericht. Bis auf Ex-Vorstand Raoul Weil waren im ersten Prozess alle verurteilt worden, teils zu Haft auf Bewährung. Und zwar dafür, dass das edle Institut zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich entsandt haben soll, um am Rande mondäner Anlässe wie Golfturnieren oder Jagdausflügen betuchte Kunden anzuwerben und ihr Geld dann am heimischen Fiskus vorbei in die Schweiz zu leiten. Am 27. September wollen die Richter ihr Urteil sprechen.

Novakovic und die übrigen UBS-Lenker dürfen hoffen, dass das Strafmaß zumindest abnimmt. Denn die Staatsanwaltschaft verlangt in der Revision nur noch eine Strafe von zwei Milliarden Euro - wenngleich unfreiwillig: Seit dem ersten UBS-Prozess ist ein Leiturteil des Pariser Kassationsgerichts gefallen, demzufolge die in Frankreich hinterzogenen Steuern als Berechnungsrundlage gelten, nicht die unversteuerten Anlagegelder. Sollten die Berufungsrichter der Staatsanwaltschaft nun folgen und zusätzlich eine Schadenersatzforderung des französischen Staates berücksichtigen, droht UBS eine Strafe von insgesamt etwa drei Milliarden Euro. Immer noch sehr viel Geld.

Als wichtigstes Beweismittel dienen der Anklage sogenannte Milchbüchlein. In diese Notizbücher trugen UBS-Mitarbeiter aus der Schweiz und Frankreich einst handschriftlich ein, wie sich Kommissionen aufteilten. Die Verteidiger dagegen sehen keine Beweise, dass Schweizer Mitarbeiter französische Kunden systematisch angeworben und zu Steuerhinterziehung angestiftet hätten. "Smalltalk bei Champagner ist noch längst keine Kundenanwerbung", sagt einer der Anwälte. Auch die Steuerabkommen, die von der EU inzwischen mit der Schweiz geschlossen wurden, führt UBS ins Feld: Mit den Abkommen hätten die EU-Staaten in Kauf genommen, dass unversteuertes Geld auf Konten der eidgenössischen Institute liege - wofür die freilich nichts könnten. Selbst der frühere Bundesfinanzminister Peer Steinbrück, der bekanntlich die "Kavallerie" gegen die Schweizer Banken einsetzen wollte, soll UBS diese Sichtweise bestätigt haben. Kurzum: Das Geldhaus will, wie alle Angeklagten, einen Freispruch.

Der Respekt, den sie dem Gericht entgegenbringen, verhindert nicht, dass sich im Prozessverlauf eine gewisse Lockerheit breitmacht. Die Herren lassen die Krawatte weg, Christine Novakovic tauscht den Blazer gegen einen grellgelben Pulli ein. Als einer der Angeklagten sich dann aber dazu versteigt, den Richtern gar für ihre guten Fragen zu danken, wird er zurechtgewiesen. "Sie werden schon noch sehen", sagt der Vorsitzende, "ob Sie uns danken können." Am 27. September.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5245918
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.